Zuschuss

Stipendien für wissenschaftliche Abschlussarbeiten: VOLKSKUNDE, KULTURANTHROPOLOGIE, ETHNOMUSIKOLOGIE

Stipendien für Abschlussarbeiten mit Kärnten-Bezug in Volkskunde, Kulturanthropologie und Ethnomusikologie. Dotation: € 1.500 für Diplom-/Masterarbeiten, € 3.600 für Dissertationen. Einreichung laufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
05.05.2021
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten
Fördersumme: 1.500 € für Masterarbeit, 3.600 € für Dissertation
Projektdauer: 24 - 36

Förderziel

Förderung von Nachwuchswissenschaftler*innen durch zwei Stipendien (Diplom-/Master-Arbeit und Dissertation) mit inhaltlichem Kärnten-Bezug in den Fachbereichen Volkskunde, Kulturanthropologie und Musikethnologie.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Studium an einer in- oder ausländischen Universität oder Fachhochschule in einem einschlägigen Studienfach
  • Einreichung des ausgefüllten und unterfertigten Bewerbungsbogens innerhalb der Frist
  • Einreichung eines Konzepts mit Fragestellung, Methode, Forschungsstand, Relevanz und Zeitrahmen
  • Nachweis der fachlichen Betreuung und ggf. Zulassung zum Doktoratsstudium
  • Lebenslauf
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter und unterfertigter Bewerbungsbogen
  2. Lebenslauf
  3. Konzept
  4. Nachweise (Betreuer*innen, Zulassung zum Doktorat)

Beschreibung

Die Landesregierung Kärnten fördert mit zwei themenspezifischen Stipendien wissenschaftliche Abschlussarbeiten in den Disziplinen Volkskunde, Kulturanthropologie und Ethnomusikologie mit inhaltlichem Bezug zu Kärnten. Über einen unabhängigen Fachbeirat werden jährlich ein Stipendium für Diplom-/Masterarbeiten (Dotation € 1.500) und eines für Dissertationen (Dotation € 3.600) vergeben. Gefördert werden Vorhaben, die sich unter anderem mit Alltags- und Festkulturforschung, Erzähl- und Liedforschung, Interkulturalität oder Fachforschung zur „Kärntner Volkskunde“ befassen. Das Angebot richtet sich an Studierende einschlägiger Studienrichtungen an österreichischen und ausländischen Universitäten sowie Fachhochschulen, die eine noch nicht abgeschlossene Abschlussarbeit mit Kärnten-Bezug verfassen. Die Einreichung erfolgt fortlaufend, ohne Fristende, wodurch laufend neuen Projekten eine Finanzierungsoption offensteht.

Voraussetzung für die Antragstellung ist ein im Vorfeld ausgefüllter und unterfertigter Bewerbungsbogen, ein detailliertes Forschungskonzept mit Fragestellung, Methode, aktuellem Forschungsstand, Relevanz und Zeitrahmen sowie ein Lebenslauf. Zusätzlich sind Nachweise über die fachliche Betreuung und gegebenenfalls die Zulassung zum Doktoratsstudium beizulegen. Bereits abgeschlossene Arbeiten und Projekte, die bereits durch das Land Kärnten gefördert wurden, sind nicht antragsberechtigt. Die Projektdauer beträgt je nach Abschlussarbeit 24 bis 36 Monate; die Auszahlung erfolgt in Raten: zwei Teilzahlungen für Masterarbeiten und drei Teilzahlungen für Dissertationen. Mit dieser Förderung wird die wissenschaftliche Nachwuchsarbeit in regional relevanten Kulturwissenschaften gestärkt und eine ausgewogene Geschlechterverteilung bei den Stipendiat:innen angestrebt.

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