Zuschuss

Stipendien (Promotionen/Habilitationen) – Joseph Ratzinger Papst Benedikt XVI.-Stiftung

Die Stiftung vergibt Stipendien zur Förderung von Promotionen und Habilitationen im Geist der Theologie Joseph Ratzingers/Papst Benedikt XVI. Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden; die Entscheidung trifft der Stiftungsrat.

Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: 500 € – 800 € monatlich
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Die Joseph Ratzinger Papst Benedikt XVI.-Stiftung unterstützt Promotionen und Habilitationen, die im Geist der Theologie Joseph Ratzingers/Papst Benedikt XVI. verfasst werden. Die Arbeit kann sich direkt auf sein Werk beziehen oder als interdisziplinäre Forschung in Theologie, Philosophie oder anderen Wissenschaften unter Orientierung am Glaubenswissen gestaltet sein.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Erfüllung der juristischen und fachlichen Zulassungsbedingungen für Promotion oder Habilitation
  • Arbeit im Geist der Theologie Joseph Ratzingers/Papst Benedikt XVI.

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Tabellarischer Lebenslauf
  2. Motivationsschreiben
  3. Darstellung der geplanten Arbeit
  4. Arbeitsplan
  5. Bestätigung der Universität
  6. Gutachten

Beschreibung

Die Joseph Ratzinger Papst Benedikt XVI.-Stiftung fördert mit monatlichen Zuschüssen von 500 € bis 800 € wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten (Promotion und Habilitation) im Geist der Theologie Joseph Ratzingers/Papst Benedikt XVI. In einem Zeitraum von zunächst 24 Monaten erhalten die Stipendiat:innen finanzielle Unterstützung zur intensiven Auseinandersetzung mit theologischen, philosophischen oder interdisziplinären Fragestellungen, die sich entweder direkt auf das Werk Joseph Ratzingers beziehen oder darauf aufbauend den Glaubensbezug in anderen Wissenschaftsdisziplinen beleuchten. Ein Zwischenbericht nach 18 Monaten ermöglicht eine mögliche Verlängerung um ein weiteres Jahr, in Ausnahmefällen sind bis zu zwei zusätzliche sechsmonatige Verlängerungen möglich.

Gefördert werden promovierende und habilitierende Privatpersonen an Universitäten und Hochschulen im deutschsprachigen Raum, die alle juristischen und fachlichen Zulassungsbedingungen erfüllen. Die Stiftung legt Wert auf eine transparente Begutachtung aller eingereichten Unterlagen; der Stiftungsrat entscheidet fortlaufend über die Vergabe. Für die Bewerbung sind ein tabellarischer Lebenslauf, ein Motivationsschreiben, eine Beschreibung des geplanten Forschungsvorhabens, ein detaillierter Arbeitsplan, eine Bestätigung der Hochschulleitung sowie ein Gutachten erforderlich. Nach positiver Entscheidung schließen die Stipendiat:innen eine Stipendienvereinbarung mit der Stiftung ab und verpflichten sich, den Fortschritt ihrer Arbeit in regelmäßigen Abständen zu dokumentieren. Die Förderung dient der nachhaltigen Stärkung wissenschaftlicher Fragestellungen im Sinne des Glaubenswissens und lädt Interessierte ein, ihre akademische Arbeit in dieser traditionsreichen Förderinitiative zu vertiefen.

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