Stipendienförderung der Hortich-Stiftung zu Aken
Die Hortich-Stiftung vergibt einmalige Stipendien in Höhe von mindestens 1.000 € zur Unterstützung nachweislicher Nachfahren ihrer Stifter während der Ausbildung (z. B. Studium, berufsbegleitendes Studium oder soziales Jahr). Bewerbungen sind im Zeitraum 08.07.2025 bis 31.01.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Nachfahren der Stifter in Ausbildung durch einmalige finanzielle Zuwendung, um Studium, berufsbegleitendes Studium oder soziales Jahr zu ermöglichen und die Erforschung der Stiftungsgeschichte bzw. Durchführung einer Stipendienarbeit zu fördern.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis, dass der Antragsteller Nachfahre einer der Stifter ist
- Nachweis bzw. Nachweisführung, dass sich der Antragsteller in Ausbildung befindet
- Einreichung einer Stipendienarbeit
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Bewerbungsschreiben
- Verwandtschaftsnachweis zu einem der Stifter
- Nachweis der aktuellen Ausbildung oder Beschreibung der Ausbildungsform
- Stipendienarbeit
Bewertungskriterien
- Verwandtschaftsnachweis
- Qualität der Stipendienarbeit
- Entscheidung durch das Vierherrn-Gremium bei mehreren Bewerbungen
Beschreibung
Die Hortich-Stiftung zu Aken vergibt bundesweit einmalige Stipendien in Höhe von mindestens 1.000 € zur gezielten Förderung von nachweislichen Nachkommen der Stifter:innen während ihrer Aus- und Weiterbildung. Das Förderprogramm richtet sich an Personen, die sich aktuell in einem Hochschulstudium, berufsbegleitenden Studium oder einem sozialen Jahr befinden und zusätzlich eine eigenständige Stipendienarbeit einreichen. Mit dem Zuschuss wird nicht nur die finanzielle Entlastung während der Ausbildung unterstützt, sondern auch die Erforschung der Stiftungsgeschichte vorangetrieben, indem die eingereichten Arbeiten der Grundlagenforschung oder biografischen Aufbereitung dienen. Die Bewerbungsfrist erstreckt sich vom 08. Juli 2025 bis zum 31. Januar 2026, anschließend entscheidet bei mehreren Förderanträgen das traditionsreiche Vierherrn-Gremium über die Vergabe.
Für eine erfolgreiche Bewerbung sind folgende Nachweise erforderlich: ein formales Bewerbungsschreiben, ein genealogischer Verwandtschaftsnachweis zu einem der Gründer, ein Beleg über die aktuelle Ausbildungsform sowie die ausgearbeitete Stipendienarbeit. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Familienbelegs, der inhaltlichen Qualität der Arbeit und der Empfehlung des Entscheidungsgremiums. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, doch das Auswahlverfahren verspricht eine faire und transparente Vergabe. Dieses Angebot eröffnet motivierten Nachwuchskräften die Chance, ihre Ausbildung aktiv zu gestalten und gleichzeitig einen Beitrag zum historischen Erbe der Stifterfamilie zu leisten.
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