Zuschuss

Stipendienförderung der Stiftung Broudlet-Startz

Die Stiftung Broudlet-Startz gewährt Stipendien zur Förderung von Erziehung und Ausbildung vorrangig für bedürftige Nachkommen mütterlicher und väterlicher Linie. Anträge können jederzeit per Post eingereicht werden.

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Nordrhein-Westfalen

Förderziel

Förderung der Erziehung und Ausbildung bedürftiger Nachkommen der Verwandten von mütterlicher und väterlicher Seite durch die Gewährung von Stipendien.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der Bedürftigkeit
  • Nachweis der verwandtschaftlichen Beziehung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular (Schule, Ausbildung, Studium)
  2. Nachweise über Bedürftigkeit
  3. Nachweis der Verwandtschaft
  4. Verfassung der Stiftung Broudlet-Startz
  5. Kenntnisnahme Datenschutz

Beschreibung

Die Stiftung Broudlet-Startz unterstützt in Nordrhein-Westfalen die schulische, betriebliche und hochschulische Ausbildung bedürftiger Nachkommen aus mütterlicher wie väterlicher Linie durch die Vergabe von Stipendien. Das Stiftungskapital, das 1849 testamentarisch durch Maria Anna Startz übertragen wurde, dient ausschließlich der Förderung der Erziehung und Ausbildung unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben. Fördermöglichkeiten bestehen fortlaufend: Interessent:innen können Anträge jederzeit postalisch an den Fachbereich Finanzsteuerung der Stadt Aachen einreichen. Eine vorrangige Berücksichtigung erfahren hilfsbedürftige Kinder, Jugendliche und Studierende, deren familiäre Verhältnisse die gewährte Unterstützung erforderlich machen.

Zuwendungsvoraussetzung ist der Nachweis der Bedürftigkeit sowie der verwandschaftlichen Beziehung zur Stifterin. Für die Antragstellung stellt die Stiftung differenzierte Formulare bereit – je nach Bildungsweg für Schul-, Ausbildungs- oder Studienförderung. Begleitend sind Dokumente wie die Stiftungsverfassung, ein Datenschutz-Kenntnisnachweis sowie gegebenenfalls eine Vertretungsvollmacht einzureichen. Nach vollständiger Prüfung entscheidet ein Stiftungsgremium über die Gewährung der Zuschüsse. Durch das klare Antragsverfahren und die kontinuierliche Bereitstellung von Mitteln ermöglicht die Stiftung Broudlet-Startz eine verlässliche Unterstützung für junge Menschen aus Familien mit begrenzten finanziellen Ressourcen und trägt damit nachhaltig zur Chancengleichheit in Bildung und Beruf bei.

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