Stipendienprogramm der Stiftung Lausitzer Braunkohle (Studierende)
Stipendien zur Förderung von Studierenden in den Fachrichtungen Medizin, Technik/Naturwissenschaften und Informatik. Jeweils 6.000 € pro Jahr.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Studierenden, insbesondere in den Fachrichtungen Medizin, Technik/Naturwissenschaften sowie Informatik, zur Unterstützung ihrer Ausbildung und Verbesserung ihrer beruflichen Perspektiven.
Förderfähige Ausgaben
- Lebenshaltungskosten
- Studiengebühren
- Materialkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Rückwirkende Kosten
- Immobilienanschaffung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Immatrikulation in einem einschlägigen Studiengang (Medizin, Technik/Naturwissenschaften oder Informatik)
- Studienort oder Wohnsitz in der Lausitz
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Fördermittelantrag
- Ausführliche Projektbeschreibung
- Lebenslauf
- Aktueller Leistungsnachweis
- Immatrikulationsbescheinigung
- Finanzplan
Bewertungskriterien
- Studienleistung und Notendurchschnitt
- Passung der Fachrichtung
- Darlegung des individuellen Förderbedarfs
Beschreibung
Das Stipendienprogramm der Stiftung Lausitzer Braunkohle unterstützt Studierende mit je 6.000 € pro Jahr in den Fachrichtungen Medizin, Technik/Naturwissenschaften und Informatik. Förderberechtigt sind Privatpersonen mit Wohnsitz oder Studienort in Brandenburg beziehungsweise Sachsen, die sich in einschlägigen Studiengängen immatrikuliert haben. Ziel ist die gezielte Entlastung bei Lebenshaltungskosten, Studiengebühren und Materialbeschaffung, um akademische Leistungen zu stärken und berufliche Perspektiven nachhaltig zu verbessern. Das zwölfmonatige Förderintervall bietet Planungssicherheit und fokussiert auf den Aufbau von Expertenwissen in MINT-Disziplinen sowie medizinischen Studiengängen. Die Stiftung Lausitzer Braunkohle legt besonderen Wert auf Engagement und Exzellenz, erkennbar an den Bewertungskriterien: herausragende Studienleistungen, Passung der Fachrichtung und nachvollziehbarer individueller Förderbedarf.
Für die Bewerbung sind ein ausgefüllter Fördermittelantrag, eine ausführliche Projektbeschreibung, Lebenslauf, aktueller Leistungsnachweis, Immatrikulationsbescheinigung und ein Finanzplan einzureichen. Die Auswahl erfolgt im Rahmen eines jährlichen Vergabeverfahrens; exakte Fristen entnimmt man der offiziellen Website der Stiftung. Rückwirkende Ausgaben und Immobilienanschaffungen sind nicht anrechenbar. Die transparente Mittelvergabe unterstreicht die Gemeinnützigkeit und Verbindlichkeit der Förderrichtlinien, wie sie in der Satzung der Stiftung festgeschrieben sind. Studierende, die ihre Potenziale entfalten und innovative Projekte im Bereich Forschung, Bildung und technischer Entwicklung umsetzen möchten, finden in diesem Zuschuss eine solide Basis zur Verwirklichung ihrer akademischen Ziele.
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