Stipendienprogramm zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen
Zuschüsse und zinslose Darlehen sowie monatliches Stipendium für Personen mit ausländischem Berufsabschluss in Hamburg zur Anerkennung ihrer Qualifikation. Anträge müssen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Personen mit im Ausland erworbener Berufsqualifikation bei der Anerkennung ihrer Abschlüsse in Hamburg durch Gewährung von Einmalzuschüssen, zinslosen Darlehen und einem monatlichen Stipendium.
Förderfähige Ausgaben
- Übersetzungen
- Gebühren und Auslagen für Anerkennungsverfahren
- Ausgleichsmaßnahmen (Anpassungslehrgänge, Prüfungen)
- Sprachkurse
- Fahrtkosten
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Hamburg
- Im Ausland erworbene Berufsqualifikation
- Arbeitslos oder arbeitssuchend oder unterqualifizierte Beschäftigung
- Deutsche, Unionsbürger oder mit gültigem Aufenthaltstitel/Geduldete
Beschreibung
Das Stipendienprogramm zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen in Hamburg fördert Privatpersonen mit im Ausland erworbener Berufsqualifikation und Hauptwohnsitz in Hamburg. Ziel ist es, arbeitslose, arbeitssuchende oder unterqualifiziert Beschäftigte – unabhängig von Staatsangehörigkeit (deutsche Staatsbürger:innen, Unionsbürger:innen, Inhaber:innen eines gültigen Aufenthaltstitels oder Geduldete) – bei der formalen Anerkennung ihrer Qualifikation zu unterstützen. Durch eine Kombination aus einmaligen Zuschüssen, zinslosen Darlehen und einem monatlichen Stipendium wird sichergestellt, dass finanzielle Barrieren im Anerkennungsverfahren minimiert und notwendige Anpassungsmaßnahmen wie Sprachkurse, Prüfungen oder Ausgleichslehrgänge ermöglicht werden. Die Förderung leistet einen wichtigen Beitrag zur beruflichen Integration und zur Stärkung des Fachkräftepotenzials in der Hansestadt.
Gefördert werden u. a. Kosten für Übersetzungen, Gebühren und Auslagen des Anerkennungsverfahrens, Ausgleichsmaßnahmen, Fahrt- und Kinderbetreuungskosten sowie ein Stipendium in Höhe des aktuellen elternunabhängigen BAföG-Höchstsatzes. Einmalzuschüsse decken bis zu 4.000 € ab, darüber hinaus kann ein zinsloses Darlehen bis 6.000 € (Ausnahme: bis 10.000 €) gewährt werden. Das monatliche Förderstipendium wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen ausgezahlt und gilt für maximal 36 Monate. Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen; Anträge werden fortlaufend entgegengenommen. Interessierte finden umfassende Informationen bei der IFB Hamburg und der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung des Diakonischen Werks Hamburg – so kann frühzeitig der Weg zur erfolgreichen Berufsanerkennung geebnet werden.
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