Stipendienvergabe der Roland Ernst Stiftung für Gesundheitswesen
Jährlich werden bis zu zehn Stipendien für einen maximal einjährigen Studien- oder Forschungsaufenthalt im In- und Ausland vergeben (monatlich i.d.R. 500 €, in Einzelfällen bis 800 €, plus Zuschüsse für Studiengebühren und Reisekosten). Antragsberechtigt sind Studierende an Hochschulen im Freistaat Sachsen. Bewerbungen bis zum 30.04. jeden Jahres.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Studien- und Forschungsaufenthalten im In- und Ausland im Bereich Gesundheitswesen sowie Vertiefungsstudien im internationalen Forschungsumfeld.
Förderfähige Ausgaben
- Lebensunterhalt und Unterkunft
- Studiengebühren
- Reisekosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Studium im Hauptstudium an einer Hochschule im Freistaat Sachsen
- Maximal 31 Jahre zum Zeitpunkt des Antrags
- Graduierte und Promovierende
- Thema aus dem wissenschaftlichen Spektrum der Stiftung
- Überdurchschnittliche Ausbildungsergebnisse und akademische Qualifikation
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Bewerbungsformular mit Passbild
- Lebenslauf
- Ausführliche Darstellung des Studien- bzw. Forschungsvorhabens
- Diplomurkunde oder Vordiplom und andere Leistungsnachweise
- Gutachten des Betreuers und fachliche Stellungnahme eines weiteren Hochschullehrers
- Sprachzeugnis zur Landessprache des Gastlandes
Bewertungskriterien
- Überdurchschnittliche Ausbildungsergebnisse
- Akademische Qualifikation
- Durchführbarkeit des Vorhabens
Beschreibung
Die Roland Ernst-Stiftung für Gesundheitswesen vergibt jährlich bis zu zehn Stipendien für einen einjährigen Studien- oder Forschungsaufenthalt im In- und Ausland. Mit einer monatlichen Förderung von in der Regel 500 € (in Einzelfällen bis zu 800 €) werden Lebensunterhalt und Unterkunft unterstützt. Ergänzend können Studiengebühren bis zu 2.500 € pro Jahr sowie Reisekostenpauschalen bis zu 1.000 € pro Studienjahr gewährt werden. Ziel ist es, herausragende Studierende, Graduierte und Promovierende an Hochschulen im Freistaat Sachsen im Bereich der Medizin, Biomedizin, Pflegewissenschaften, Medizintechnik, Biotechnologie, Krankenhausbetriebslehre und Gesundheitswissenschaften für internationale Forschungserfahrungen zu gewinnen und intensiven Austausch in internationalen Universitäts- oder Forschungseinrichtungen zu fördern.
Bewerbungsberechtigt sind Teilnehmer:innen bis zum 31. Lebensjahr im Hauptstudium, Graduierte und Promovierende mit überdurchschnittlichen Studienleistungen und überzeugender akademischer Qualifikation. Ein überzeugendes Konzept zur Durchführbarkeit des Vorhabens sowie die thematische Anbindung an das wissenschaftliche Spektrum der Stiftung sind wesentliche Auswahlkriterien. Der Antragsschluss für das nächste Förderjahr ist der 30. April. Gefordert werden u. a. ein Bewerbungsformular mit Passbild, Lebenslauf, detaillierte Projektbeschreibung, Nachweise akademischer Leistungen, Gutachten von Betreuer:innen und ein Sprachzeugnis der Landessprache des Gastlandes. Die Entscheidung erfolgt bis spätestens Ende September.
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