Stipendium zur Schulgeldermäßigung
Ermäßigung des Schulgelds an katholischen Schulen der Schulstiftung im Bistum Osnabrück. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ermäßigung des monatlichen Schulgelds für schulpflichtige Kinder bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler durch einkommensabhängige sowie geschwisterbezogene Stipendienregelungen an den Schulen der Schulstiftung im Bistum Osnabrück.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Besuch einer Schule der Schulstiftung im Bistum Osnabrück
- Nachweis des Haushaltsnettoeinkommens oder mehrere schulpflichtige Kinder im Haushalt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Stipendium zur Schulgeldermäßigung
- Aktuelle Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
- Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen
- Aktueller Einkommensteuerbescheid
- Nachweise über Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld, Wohngeld)
- Nachweise über weitere Einkünfte (Renten, Unterhalt, Vermietung)
Bewertungskriterien
- Haushaltsnettoeinkommen
- Anzahl der schulpflichtigen Kinder im Haushalt
Beschreibung
Das Stipendium zur Schulgeldermäßigung der Schulstiftung im Bistum Osnabrück richtet sich an Privatpersonen in Bremen und Niedersachsen und unterstützt Erziehungsberechtigte sowie volljährige Schüler:innen an den 21 katholischen Schulen der Stiftung. Die Förderung erfolgt einkommensabhängig oder geschwisterbezogen und bietet eine dauerhafte Möglichkeit zur Entlastung des monatlichen Schulgeldes. Über Zuschüsse wird das Schulgeld entsprechend der gültigen Schulgeldtabellen gestaffelt reduziert, wobei die Höhe der Ermäßigung nach Haushaltsnettoeinkommen und Anzahl schulpflichtiger Kinder im Haushalt bemessen wird. Anträge können fortlaufend gestellt werden und sichern chancengerechte Zugänge zu den freien Schulen in der Region.
Für die Beantragung ist das offizielle Antragsformular „Stipendium zur Schulgeldermäßigung“ auszufüllen und mit folgenden Nachweisen zu ergänzen: aktuelle Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate, elektronische Lohnsteuerbescheinigungen, aktueller Einkommensteuerbescheid, Bescheide über Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld, Wohngeld) sowie Nachweise über weitere Einkünfte (Renten, Unterhalt, Vermietung). Entscheidend für die Bewilligung sind das Haushaltsnettoeinkommen und die Zahl der im Haushalt lebenden schulpflichtigen Kinder. Nach Einreichung der Unterlagen prüft der Schulträger den Antrag und informiert zeitnah über die Gewährung des Stipendiums. Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse sind umgehend mitzuteilen, da eine rückwirkende Erhöhung ausgeschlossen ist. Dieses Programm fördert individuelle Teilhabe und Chancengleichheit in der schulischen Bildung und trägt nachhaltig zur finanziellen Entlastung von Familien bei.
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