Strategie.IMPULS
Zuschuss für externe Beratungsleistungen in Strategie- und Organisationsprozessen für Unternehmen in Kärnten. Förderungsschwerpunkte: Internationalisierung, Digitalisierung | KI, Gründung & Nachfolge, Innovationen im KMU, betriebliche Finanzierungsstrukturen. Anträge 08.01.2026–31.12.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von strategischer Beratung für Vorarbeiten strategischer Projektvorhaben, um eine gesamtheitliche, zukunftsorientierte Unternehmensentwicklung zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Externe Beratungsleistungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
- Reise- und Nächtigungskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten
- Stabile wirtschaftliche Situation
- Antrag muss vor Projektbeginn eingereicht werden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Angebotsunterlagen externer Berater
- Mitgliedsnachweis Wirtschaftskammer Kärnten
- Lebenslauf des Beraters
Beschreibung
Strategie.IMPULS bietet Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Kärnten eine gezielte Unterstützung für externe Beratungsleistungen in strategischen und organisatorischen Entwicklungsphasen. Das Programm fördert Vorarbeiten bei Internationalisierung, Digitalisierung | KI, Gründung & Nachfolge, Innovationen im KMU-Umfeld sowie Optimierung betrieblicher Finanzierungsstrukturen. Dabei steht eine gesamtheitliche, zukunftsorientierte Unternehmensentwicklung im Mittelpunkt. Gefördert werden ausschließlich Projektvorhaben, die vor Antragseinreichung noch nicht begonnen wurden und einen klaren Bezug zum Wirtschaftsstandort Kärnten aufweisen. Unternehmen aller Größenordnungen, die über eine stabile wirtschaftliche Lage verfügen und Mitglied der Wirtschaftskammer Kärnten sind, können je zwölf Monate Laufzeit maximal zwei Projekte einreichen. Pro Projekt sind bis zu zehn Beratungstage mit einem Tagsatz von höchstens 1.500 € netto förderbar (maximal 15.000 €). Schulungs-, Qualifizierungsmaßnahmen sowie Reise- und Nächtigungskosten sind nicht zuschussfähig.
Die Antragstellung erfolgt im Zeitraum 08. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2026 ausschließlich vor Projektbeginn. Erforderlich sind eine Projektbeschreibung, die Angebotsunterlagen der externen Berater:innen sowie Nachweise zur Wirtschaftskammermitgliedschaft und Lebensläufe der Beratenden. Das Förderinstrument gewährt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 50 % der anerkannten Beratungskosten. Der Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds als Fördergeber prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und Fördervoraussetzungen, trifft die Förderungsentscheidung und begleitet die Projektabrechnung. Auf diese Weise wird strategische Expertise ins Unternehmen geholt, um Innovationen, Wachstumsprojekte und Kooperationen nachhaltig zu unterstützen und Kärntens Wirtschaftsstandort langfristig zu stärken.
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