Streetwork
Das Land Oberösterreich finanziert gemeinsam mit den Bezirksverwaltungsbehörden den Betrieb von Streetworkstellen in den oberösterreichischen Bezirken und Städten. Anträge sind jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Programm unterstützt den Betrieb von Streetworkstellen in den oberösterreichischen Bezirken und Städten, um Jugendliche und junge Menschen durch mobile Beratung und niedrigschwellige Angebote sozial zu integrieren und zu fördern.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Positive Bedarfsprüfung
- Kofinanzierungszusage der betroffenen oö. Bezirksverwaltungsbehörde
- Jährliche Berichtslegung
- Einhaltung der Qualitätsstandards
- Teilnahme an Jahres-/Zielvereinbarungsgesprächen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Eignungsfeststellungsbescheid
- Vereinsregisterauszug
- Letzter Rechnungsabschluss
Beschreibung
Streetwork ist ein Landesförderprogramm in Oberösterreich, das in Kooperation mit den Bezirksverwaltungsbehörden den Betrieb mobiler Beratungsstellen für Jugendliche und junge Menschen unterstützt. Ziel ist die soziale Integration und Förderung durch niedrigschwellige Angebote im öffentlichen Raum. Die Stellen bieten aufsuchende Sozialarbeit, Begleitung in Lebenskrisen und Information zu Bildungsmöglichkeiten sowie existenziellen Themen. Durch das mobile Angebot wird Vertrauen zu den Adressat:innen aufgebaut und ein direkter Zugang zu professioneller Unterstützung gewährleistet. Dieses Zuschussmodell stärkt den Zusammenhalt vor Ort und trägt zur Prävention sozialer Ausgrenzung bei.
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände und Vereine mit einem positiven Bedarfsnachweis. Wichtige Voraussetzung ist die Kofinanzierungszusage der jeweils betroffenen Bezirksverwaltungsbehörde sowie die Einhaltung festgelegter Qualitätsstandards und die regelmäßige Teilnahme an Jahres- und Zielvereinbarungsgesprächen. Antragsteller:innen legen einen aktuellen Eignungsfeststellungsbescheid, einen Vereinsregisterauszug und den letzten Rechnungsabschluss bei. Da das Programm ohne feste Fristen auskommt, sind Anträge ganzjährig möglich. Die Fördernehmer:innen berichten jährlich über den Mittelverwendung und legen einen standardisierten Leistungsnachweis vor. Durch dieses transparente Verfahren wird eine fachgerechte und wirkungsorientierte Umsetzung sichergestellt und kontinuierlich optimiert.
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