Zuschuss

Stromerzeugung in Insellage auf Basis erneuerbarer Energieträger

Förderung von Stromerzeugungsanlagen zur Eigenversorgung in Insellagen ohne Netzzugang (z.B. Berghütten). Anträge ab 01.03.2024 laufend möglich.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Klimaschutz Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03.2024
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)

Förderziel

Gefördert werden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger zur Eigenversorgung in Insellagen ohne Netzzugangsmöglichkeit (z.B. Berghütten).

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung der Anlage
  • Planungskosten
  • Montagekosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektstandort in Insellage ohne Netzzugangsmöglichkeit
  • Antragstellung vor erster rechtsverbindlicher Bestellung, Lieferung oder Baubeginn
  • Nachweis erneuerbarer Energieträger als Basis der Stromerzeugung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Technische Beschreibung
  2. Ertrags- und Verbrauchsprognose
  3. Angebote und Kostenvoranschläge für wesentliche Anlagenteile
  4. Bescheide für Bau und Betrieb der Anlage
  5. Bericht des Kreditinstituts bei Investitionsvolumen > 500.000 €

Beschreibung

Die Förderung „Stromerzeugung in Insellage auf Basis erneuerbarer Energieträger“ unterstützt Unternehmen, unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen in ganz Österreich dabei, eigenständige Stromversorgungsanlagen in abgelegenen Lagen ohne Netzzugang zu errichten. Gefördert werden Investitionen in Photovoltaik-, Kleinwasserkraft- oder Windkraftanlagen, Blockheizkraftwerke sowie elektrische Energiespeicher, einschließlich der zugehörigen Planungs- und Montagekosten. Voraussetzung ist, dass der Projektstandort in einer Insellage ohne Netzanschluss liegt und die Stromerzeugung ausschließlich auf erneuerbaren Energieträgern basiert. Der Antrag ist vor Erstbestellung, Lieferung oder Baubeginn einzureichen; der Förderbeginn ist fortlaufend ab 1. März 2024 möglich. Für die Antragstellung werden technische Beschreibung, Ertrags- und Verbrauchsprognose, Kostenvoranschläge, Bau- und Betriebsbescheide sowie – ab einem Investitionsvolumen von mehr als 500.000 € – ein Bericht des Kreditinstituts benötigt.

Ziel der Initiative ist die Verbesserung der Energieeffizienz, die Reduktion von Treibhausgasemissionen und die Stärkung des Klimaschutzes in abgelegenen Regionen. Durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss werden höhere Investitionskosten für umweltfreundliche Technologien abgefedert. Die Abwicklung erfolgt über die Kommunalkredit Public Consulting GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Projektverantwortliche erhalten nach positiver Prüfung einen Förderungsvertrag; die Auszahlung erfolgt nach Abschluss und Abrechnung der Maßnahme. Eine Kombination mit bestehenden Landesförderungen, zum Beispiel in Tirol, ist möglich. Weitere Details zu Antragsprozess und rechtlichen Grundlagen bietet das ausführliche Informationsblatt der Umweltförderung im Inland.

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