Strukturentwicklungsmaßnahmen
Zuschuss zu Strukturentwicklungsmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern für Projekte zur Fachkräftesicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Förderquote bis 55 % (bis 65 % in Regionen mit besonderen arbeitsmarktlichen Herausforderungen). Laufzeit 1 Jahr, Verlängerung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Maßnahmen, die strukturentwickelnde Dienstleistungen im Umfeld von Unternehmen leisten, um Arbeitsplätze zu schaffen oder zu sichern, die wirtschaftliche und regionale Entwicklung zu stärken, einen Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten, die Anpassungsfähigkeit an den digitalen Wandel zu fördern sowie Entwicklungspotenziale wie in der Green Economy zu erschließen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts
- Fachliche und organisatorische Eignung für die Durchführung des Vorhabens
- Maßnahme muss strukturentwickelnde Dienstleistungen im Unternehmensumfeld unterstützen
- Beitrag zur Fachkräftesicherung, digitalen Anpassung oder Green Economy
- Positives Votum des zuständigen Regionalbeirates bei regionalen Projekten
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Fachliche Stellungnahmen
- Formulare gemäß Richtlinie
Beschreibung
Strukturentwicklungsmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern
Das Förderinstrument richtet sich an Unternehmen, Interessenverbände und sonstige Vereine sowie an Kommunen und öffentliche Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern. Ziel ist die Unterstützung von Projekten zur Fachkräftesicherung, Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen sowie die Stärkung der wirtschaftlichen und regionalen Entwicklung. Gefördert werden strukturentwickelnde Dienstleistungen im Umfeld von Unternehmen, Maßnahmen zur digitalen Transformation und zur Erschließung von Potenzialen in der Green Economy. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einer Förderquote von bis zu 55 % der zuwendungsfähigen Personalkosten – in Regionen mit besonderen arbeitsmarktlichen Herausforderungen oder ländlichen Gestaltungsräumen sogar bis zu 65 %. Die Projektlaufzeit beträgt zunächst 12 Monate und kann bei positiver Begutachtung um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Voraussetzung für die Bewilligung sind die fachliche und organisatorische Eignung der Antragsteller:innen sowie ein positiver Beschluss des zuständigen Regionalbeirates für regionale Vorhaben oder eine Entscheidung des zuständigen Ministeriums bei überregionalen Projekten. Förderfähig sind insbesondere pauschalierte Personalkosten für Mitarbeiter:innen, die im Projekt tätig werden. Anträge können im Förderzeitraum vom 28. 06. 2022 bis zum 31. 12. 2030 gestellt werden. Zur Antragstellung werden eine präzise Projektbeschreibung, fachliche Stellungnahmen und die Formulare gemäß Richtlinie benötigt. Der Einreichungsweg erfolgt über die Geschäftsstelle des jeweiligen Regionalbeirates oder direkt über das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Dieses Instrument leistet einen wichtigen Beitrag, um Unternehmen an den digitalen Wandel anzupassen, regionalen Wachstum zu fördern und Fachkräfte langfristig zu sichern.