Zuschuss

Strukturförderung an Gemeinde

Laufende Förderung klein- und finanzschwacher Gemeinden in Vorarlberg zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Bis zu 20 % der förderfähigen Investitionskosten (max. 250.000 €) auf Antrag, unbegrenzte Laufzeit seit 01.01.2023.

Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2023
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg
Fördersumme: Max. 250.000 € je Projekt (Einzelfinanzierung), bis 550.000 € bei gemeinsamer Finanzierung
Förderquote: 5% - 20%

Förderziel

Ziel der Fördermaßnahme ist die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den Vorarlberger Gemeinden. Speziell kleine und finanzschwache Gemeinden sollen bei der Errichtung, dem Erwerb und der wesentlichen baulichen Verbesserung notwendiger Infrastruktureinrichtungen sowie der Anschaffung dazugehöriger Einrichtung finanziell unterstützt werden, um kommunale Aufgaben nachhaltig zu sichern und Gemeindekooperationen zu fördern.

Förderfähige Ausgaben

  • Errichtung von Infrastruktureinrichtungen
  • Anschaffung von Einrichtung
  • Bauliche Verbesserungen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinden bis 5.000 Einwohner
  • Finanzkraftkopfquote gemäß Richtlinie

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Nachweis der Investitionskosten

Bewertungskriterien

  • Einwohnerzahl und Finanzkraftkopfquote
  • Kooperationsgrad bei Gemeindekooperationen

Beschreibung

Die „Strukturförderung an Gemeinden“ in Vorarlberg unterstützt gezielt klein- und finanzschwache Kommunen bei der Errichtung, dem Erwerb und der grundlegenden baulichen Verbesserung wesentlicher Infrastruktureinrichtungen. Ziel ist die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Regionen des Bundeslandes. Gefördert werden unter anderem Gemeindeamtsgebäude, Pflichtschulen, Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, Feuerwehrgerätehäuser, Gehsteige und Straßenbeleuchtungen sowie Sport- und Freizeitanlagen. Auch Investitionen in kommunale Fahrzeuge, Notstromaggregate und Abfall- sowie Wertstoffsammelzentren gehören zum förderfähigen Umfang. Förderbeiträge werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und decken je nach Finanzkraft und Einwohnerzahl bis zu 20 % der anerkennbaren Investitionskosten ab. Der Höchstbetrag beträgt dabei 250.000 € pro Einzelprojekt, bei kooperativen Vorhaben kann die Förderung auf insgesamt bis zu 550.000 € ansteigen.

Anspruchsberechtigt sind Vorarlberger Gemeinden mit bis zu 5.000 Einwohner:innen sowie Gemeindeverbände, die sich zu kooperativen Infrastrukturmaßnahmen zusammenschließen. Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der Finanzkraftkopfquote und dem Kooperationsgrad: Einzelgemeinden mit geringer Finanzkraft erhalten die höchsten Fördersätze, während Zusammenarbeit einen zusätzlichen Kooperationszuschlag von 15 Prozentpunkten bewirkt. Anträge können jederzeit in unbefristeter Laufzeit eingereicht werden. Erforderlich sind das ausgefüllte Antragsformular und ein Nachweis der geplanten Investitionskosten. Damit leistet das Programm einen nachhaltigen Beitrag zur Stärkung kommunaler Handlungsfähigkeit und zur Förderung regionaler Zusammenarbeit in Vorarlberg.

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