Zuschuss

Strukturförderung Familie

Strukturförderung Familie des Landes Steiermark: Förderung von Projekten zur Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Elternbildungsprojekte und flexible Kinderbetreuung. Laufende Antragstellung möglich – Fördergespräch im Herbst, Anträge auf Basis der Gesprächsergebnisse mittels Vorlage.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
30.06.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Förderquote: 80%

Förderziel

Ziel der Strukturförderung Familie ist es, mit den geplanten Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass Kinder mit ihren Familien ein noch kinderfreundlicheres Lebensumfeld basierend auf der UN-Kinderrechtskonvention vorfinden. Gefördert werden Projekte zur Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Elternbildungsprojekte sowie Projekte zur Unterstützung flexibler Kinderbetreuung, um übergeordnete und spezifische Zielsetzungen wie Chancengerechtigkeit, Nachhaltigkeit und generationenübergreifenden Zusammenhalt zu erreichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Veranstaltungskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Laufende Betriebskosten
  • Bauliche Maßnahmen
  • Rückwirkende Kosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung mittels Förderungsansuchen gemäß Vorlage
  • Durchführung eines Fördergesprächs auf Basis eines Tätigkeitskonzeptes
  • Einreichung vor Projektbeginn
  • Eigenleistung erforderlich

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Tätigkeitskonzept inkl. Finanzplanung
  2. Aktuelles Förderungsansuchen
  3. De-minimis-Erklärung (bei GmbH)
  4. Einkommensnachweise (bei Kinder-Ferien-Aktivwochen)

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Relevanz für die Zielgruppe
  • Kooperationsgrad

Beschreibung

Die Strukturförderung Familie des Landes Steiermark richtet sich an Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, Vereine, öffentliche und Bildungseinrichtungen, die mit innovativen Projekten ein noch kinderfreundlicheres Lebensumfeld gemäß der UN-Kinderrechtskonvention schaffen möchten. Gefördert werden Maßnahmen zur Stärkung elterlicher Erziehungskompetenz, Initiativen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Elternbildungsangebote sowie flexible Kinderbetreuungskonzepte – darunter auch Ferienaktivwochen für Kinder und Jugendliche. Mit Blick auf Chancengerechtigkeit, Nachhaltigkeit und generationenübergreifenden Zusammenhalt unterstützt die Förderung nicht nur klassische Familienstrukturen, sondern bringt auch Senior:innen, Multiplikator:innen und neue Netzwerke in die Umsetzung ein. Die Förderrichtlinie ist unbefristet gültig und läuft fortlaufend, wobei jährlich ein Fördergespräch im Spätherbst wichtige inhaltliche Eckpunkte für das Folgejahr definiert.

Zur Antragstellung ist ein detailliertes Tätigkeitskonzept inklusive Finanzplanung auf Basis der bereitgestellten Vorlage erforderlich. Nach Eingang des Förderungsansuchens wird ein Beratungsgespräch vereinbart; die Bewilligung erfolgt vor Projektbeginn. Die Förderquote beträgt bis zu 80 % für Personalaufwendungen, Sachkosten und Veranstaltungskosten, wobei laufende Betriebskosten, bauliche Maßnahmen oder rückwirkende Kosten ausgeschlossen sind. Bewerbungskriterien umfassen Innovationsgehalt, Nachhaltigkeitsaspekte, Relevanz für die Zielgruppe und Kooperationsgrad. Als Unterlagen sind neben dem Konzept ein aktuelles Förderungsansuchen, eine De-minimis-Erklärung (bei GmbH) sowie bei Ferienaktivwochen Einkommensnachweise beizulegen. Die Einreichung erfolgt elektronisch und verpflichtet zu einer Eigenleistung im Sinne der Richtlinie.

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