Zuschuss

Strukturförderung Frauen- und Mädchenberatungsstellen

Sicherung der Qualität und des Betriebs von Frauen- und Mädchenberatungsstellen in der Steiermark durch direkte Zuschüsse. Laufende Antragstellung ab 01.02.2014 ohne zeitliche Begrenzung.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.02.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Mit der Förderung von steirischen Frauen- und Mädchenberatungsstellen wird der Betrieb von qualitativ hochwertigen Beratungs- und Serviceeinrichtungen sichergestellt. Ziel ist es, Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern, bestehende Benachteiligungen abzubauen, spezifische weibliche Armut einzudämmen und Schutz vor Gewalt zu gewährleisten.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Aktuelles Förderungsansuchen gemäß Vorlage
  • Vorab einzureichendes Tätigkeitskonzept inkl. Finanzplanung
  • Durchführung eines Fördergesprächs
  • Antragstellung vor Projektbeginn

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Tätigkeitskonzept inkl. Finanzplanung
  2. Förderungsansuchen laut Vorlage

Bewertungskriterien

  • Beitrag zu den Zielsetzungen des Steiermärkischen Frauenförderungsgesetzes
  • Berücksichtigung gender- und diversitätsrelevanter Grundsätze
  • Qualität des vorgelegten Tätigkeitskonzeptes und der Finanzplanung

Beschreibung

Die Strukturförderung für Frauen- und Mädchenberatungsstellen in der Steiermark sichert mittels direkter Zuschüsse den fortlaufenden Betrieb qualitativ hochwertiger Beratungs- und Serviceeinrichtungen. Förderberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Organisationen oder Privatpersonen, die als Mädchen- und Frauenberatungsstellen juristische und psychosoziale Beratung, Information sowie Präventionsmaßnahmen anbieten. Mit dem Förderinstrument des Landes Steiermark wird gezielt die Chancengleichheit von Frauen und Männern gestärkt, spezifische Formen weiblicher Armut eingedämmt und der Schutz vor jeglicher Gewalt gewährleistet. Ziel ist der Abbau bestehender Benachteiligungen und die nachhaltige Verankerung gender- und diversitätsrelevanter Grundsätze in regionalen Strukturen.

Ein Förderansuchen kann fortlaufend ab dem 01.02.2014 eingereicht werden; vor Projektbeginn sind jedoch ein aktuelles Ansuchen gemäß Vorlage und ein detailliertes Tätigkeitskonzept inklusive Finanzplanung vorzulegen. Im Spätherbst eines Jahres findet ein Fördergespräch statt, auf dessen Grundlage die Antragstellung für das folgende Kalenderjahr erfolgt. Bewertet werden der Beitrag zu den Zielsetzungen des Steiermärkischen Frauenförderungsgesetzes, die Berücksichtigung gender- und diversitätsrelevanter Prinzipien sowie die fachliche Qualität des Konzepts und der Finanzplanung. Antragstellende müssen sicherstellen, dass sämtliche erforderlichen Unterlagen – insbesondere das Tätigkeitskonzept inkl. Finanzplanung und das Förderungsansuchen laut Vorlage – vollständig eingereicht werden. Durch die transparente, unbefristete Förderpraxis wird eine langfristige Perspektive für Beratungsstellen geschaffen und eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen Lebensbereichen gefördert.

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