Studienbeihilfe während Auslandsstudien (Auslandsbeihilfe)
Studienförderungsmaßnahme für sozial förderungswürdige, leistungswillige und leistungsfähige Studierende, die ein Auslandsstudium absolvieren. Anträge im Wintersemester von 20. September bis 15. Dezember und im Sommersemester von 20. Februar bis 15. Mai möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Studierenden im Ausland, um die Fortsetzung des Studiums an ausländischen Universitäten, Universitäten der Künste, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen zu unterstützen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Meldung zur Fortsetzung zum mindestens dritten Semester der jeweiligen Studienrichtung
- Dauer des Auslandsstudiums von mindestens einem Monat
- Studium an einer Universität, Universität der Künste oder Fachhochschule
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- SB AS 1 (Antrag auf Auslandsbeihilfe)
- SB AS 2 (Studienerfolgsnachweis Auslandsstudium)
- SB 1 (Antrag auf Studienbeihilfe/Studienzuschuss bzw. Abänderungsantrag)
- SB 3 (Datenblatt von Vater, Mutter, Ehegattin/Ehegatten, eingetragener Partnerin/eingetragener Partner)
- SB 5 (Angabe zu Personen, für die Unterhalt geleistet wird)
Beschreibung
Die Studienbeihilfe während Auslandsstudien (Auslandsbeihilfe) unterstützt sozial förderungswürdige, leistungswillige und leistungsfähige Studierende aus ganz Österreich bei der Fortsetzung ihres Studiums an ausländischen Universitäten, Universitäten der Künste, Fachhochschulen oder Forschungseinrichtungen. Als Zuschuss konzipiert, soll dieses Förderinstrument finanzielle Hürden senken und interkulturellen Austausch stärken. Der Förderzweck zielt darauf ab, Auslandsaufenthalte mit einer Mindestdauer von einem Monat zu ermöglichen und so die internationale Qualifizierung sowie die Bologna-Ziele-konforme Erhöhung der Bildungsabschlüsse zu fördern. Die Auslandsbeihilfe eröffnet damit neue akademische Perspektiven und eröffnet den Weg zu vertiefenden Forschungsprojekten oder künstlerischen Vorhaben im Ausland.
Gefördert werden Privatpersonen, die bereits zum mindesten dritten Semester ihrer Studienrichtung inskribiert sind und ein mindestens einmonatiges Auslandsstudium absolvieren. Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen einzureichen: SB AS 1 (Antrag auf Auslandsbeihilfe), SB AS 2 (Studienerfolgsnachweis Auslandsstudium), SB 1 (Antrag auf Studienbeihilfe/Studienzuschuss bzw. Abänderungsantrag), SB 3 (Datenblatt der unterhaltsberechtigten Angehörigen) sowie SB 5 (Angabe zu Personen, für die Unterhalt geleistet wird). Anträge können im Wintersemester vom 20. September bis 15. Dezember und im Sommersemester vom 20. Februar bis 15. Mai eingereicht werden; innerhalb dieser Fristen wirkt die Förderung rückwirkend auf Semesterbeginn. Außerhalb dieser Zeiträume wird die Beihilfe ab dem Monat der Antragstellung wirksam. Die Auslandsbeihilfe bietet so eine planbare und verlässliche finanzielle Unterstützung für ambitionierte Studierende auf internationalem Bildungskurs.