Studienbeihilfe
Studienförderungsmaßnahme für sozial förderungswürdige, leistungswillige und leistungsfähige Studierende nach dem Studienförderungsgesetz.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Soziale und finanzielle Förderung von bedürftigen Studierenden zur Erleichterung ihres Studiums und Verbesserung des Studienerfolgs.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sozial bedürftig gemäß §§7–12 StudFG
- Erststudium (kein abgeschlossenes vorheriges Studium)
- Nachweis günstigen Studienerfolgs gemäß §§16–25 StudFG
- Studium vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Studienbeihilfe (Formular SB 1)
- Datenblatt der Eltern (Formular SB 3)
- Nachweis Unterhaltsleistungen (Formular SB 5)
- Studienerfolgsnachweis
Beschreibung
Die Studienbeihilfe ist eine sozial orientierte Förderung auf Bundesebene in Österreich, die nach dem Studienförderungsgesetz 1992 regelmäßig vergeben wird. Sie richtet sich an leistungswillige und leistungsfähige Studierende im Erststudium, die sich vor Vollendung des 30. Lebensjahres immatrikuliert haben und gemäß den Bestimmungen §§ 7–12 StudFG als sozial bedürftig eingestuft werden. Als fortlaufender oder einmaliger Zuschuss in den Themenfeldern Aus- & Weiterbildung, Bildung, Soziales sowie Arbeit & Soziales zielt diese Maßnahme darauf ab, finanzielle Barrieren zu reduzieren und den Studienerfolg aktiv zu fördern. Mit einem budgetierten Volumen von rund 241 Mio. Euro trägt das Programm dazu bei, eine chancengerechte Studienumgebung zu schaffen und die Anzahl der Hochschulabschlüsse im Sinne der Bologna-Ziele zu erhöhen.
Voraussetzung für die Zuerkennung ist der Nachweis eines günstigen Studienerfolgs (§§ 16–25 StudFG), ein bisher nicht abgeschlossenes Studium sowie der Studienbeginn vor Vollendung des 30. Lebensjahres. Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt: Formular SB 1 (Antrag auf Studienbeihilfe), Formular SB 3 (Datenblatt der Eltern), Formular SB 5 (Nachweis von Unterhaltsleistungen) sowie ein aktueller Studienerfolgsnachweis. Die Bewerbungsfristen gliedern sich in Wintersemester 20.09.–15.12. und Sommersemester 20.02.–15.05.; bei verspäteter Einreichung wirkt die Förderung ab dem Monat der Antragstellung. Die Abwicklung erfolgt über die Studienbeihilfenbehörde, Anträge können sowohl elektronisch mit ID Austria als auch in Papierform gestellt werden.