Studienhilfe (Starthelfer) – Betreuungswerk Post Postbank Telekom
Jährliche Studienhilfe von 2.400 € für Studierende aus einkommensschwachen Familien, wenn ein Elternteil bei Post, Postbank oder Telekom beschäftigt ist. Förderung nicht rückzahlbar, auch für Auslandsstudium in EU/Schweiz.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Studierenden aus Familien mit geringem Einkommen, deren Eltern bei Post, Postbank oder Telekom arbeiten, durch einen jährlichen Zuschuss zum Studium.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ein Elternteil gehört zu den Beschäftigten rund um Post, Postbank und Telekom
- Einkommensgrenzen der Abgabenordnung dürfen nicht überschritten werden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Studienhilfe
- Immatrikulationsbescheinigung
- Einkommensnachweise (u. a. Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge)
- Nachweis der Beschäftigung bei Post/Postbank/Telekom
- Bei Auslandsstudium: Übersetzte Immatrikulationsbescheinigung
Beschreibung
Die Studienhilfe STARTHELFER der Stiftung Betreuungswerk Post Postbank Telekom richtet sich an Studierende aus Familien mit geringem Einkommen, deren Eltern oder Sorgeberechtigte bei Post, Postbank oder Telekom tätig sind. Als nicht rückzahlbarer Jahreszuschuss von bis zu 2.400 € trägt diese Förderung dazu bei, finanzielle Hürden im Studium zu überwinden und Chancengleichheit zu stärken. Gefördert werden Vollzeitstudiengänge an Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen sowie in begründeten Fällen Teilzeit-, Fern- und Zweitstudiengänge. Auch ein Auslandsstudium innerhalb der Europäischen Union und in der Schweiz kann berücksichtigt werden. Die Stiftung versteht sich als solidarischer Partner und unterstützt unmittelbar zum Studienbeginn. Die Leistungen sind unabhängig vom BAföG-Anspruch und damit flexibel bei Fachrichtungswechseln einsetzbar.
Interessierte können fortlaufend einen Antrag für das laufende und das folgende Semester stellen. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil zu den Beschäftigten rund um Post, Postbank oder Telekom gehört und die geltenden Einkommensgrenzen der Abgabenordnung nicht überschritten werden. Für die Antragsbearbeitung sind u. a. Immatrikulationsbescheinigung, Nachweise über elterliches Einkommen und Beschäftigung, Gehaltsabrechnungen sowie bei Auslandsstudium eine übersetzte Studienbescheinigung einzureichen. Eine 100 %ige Förderquote stellt sicher, dass die volle Fördersumme direkt in Studienkosten, Lebenshaltung oder internationale Studienaufenthalte investiert werden kann. Die Stiftung Betreuungswerk macht damit Bildungswege nachhaltig zugänglich und unterstützt Studierende dabei, ihre berufliche und persönliche Zukunft selbstbestimmt zu gestalten.
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