Zuschuss

Studienzuschuss

Förderung zur Tragung des allgemeinen Studienbeitrages oder einer vergleichbaren Studiengebühr an anerkannten Bildungseinrichtungen. Anträge werden gemeinsam mit der Studienbeihilfe im Wintersemester (20.09.–15.12.) und Sommersemester (20.02.–15.05.) gestellt.

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.12.2012
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Österreich (bundesweit)
Fördersumme: Erstattung des entrichteten Studienbeitrags für zwei Semester, höchstens Studienbeitrag gemäß § 91 Abs. 2 UniG für zw...
Förderquote: 100%

Förderziel

Tragung des allgemeinen Studienbeitrages oder einer vergleichbaren Studiengebühr an Bildungseinrichtungen gemäß § 3 Abs. 1 StudFG.

Förderfähige Ausgaben

  • Studienbeitrag

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bezug von Studienbeihilfe und Entrichtung des Studienbeitrags
  • Ordentliche Studierende ohne Studienbeihilfeanspruch, die die allgemeinen Voraussetzungen gemäß § 6 Z 2–4 StudFG erfüllen und Studienbeitrag nachweisen
  • Antrag gemeinsam mit der Studienbeihilfe

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. SB 1 Antrag auf Studienbeihilfe/Studienzuschuss
  2. Nachweis der Entrichtung des Studienbeitrags
  3. Unterlagen zum Studienerfolg (Studienerfolgsnachweis)

Beschreibung

Der Studienzuschuss fördert in ganz Österreich ordentliche Studierende an anerkannten Universitäten, Fachhochschulen und gleichgestellten Bildungseinrichtungen, die Studienbeiträge entrichten. Als 100 %ige Zuschussleistung übernimmt er den allgemeinen Studienbeitrag oder eine vergleichbare Gebühr für maximal zwei Semester gemäß § 3 Abs. 1 StudFG und bis zur Höhe des Studienbeitrages nach § 91 Abs. 2 UniG. Die Beantragung erfolgt gemeinsam mit der Studienbeihilfe im Wintersemester (20. September–15. Dezember) und Sommersemester (20. Februar–15. Mai), Anträge außerhalb der Fristen werden ab Monat der Antragstellung wirksam. Förderbar sind ausschließlich die tatsächlich entrichteten Studienbeiträge. Privatpersonen, die keinen Anspruch auf Studienbeihilfe haben, aber die allgemeinen Voraussetzungen des § 6 Z 2–4 StudFG erfüllen und den Beitrag nachweisen, können ebenfalls einen Studienzuschuss erhalten.

Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich: das Formular SB 1 Antrag auf Studienbeihilfe/Studienzuschuss, einen Nachweis über die Entrichtung des Studienbeitrags sowie einen Studienerfolgsnachweis. Die Studienbeihilfenbehörde wickelt den Zuschuss serviceorientiert ab und informiert über umfassende Beratungsangebote. Ziel der Förderung ist es, die Studienfinanzierung zu erleichtern und eine gleichberechtigte Teilnahme am Hochschulbetrieb zu sichern. Der Zuschuss trägt zur Steigerung von Bildungsabschlüssen und zur Erfüllung der Bologna-Ziele bei und unterstützt Studierende dabei, Kostenbarrieren während ihres Studiums zu überwinden.

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