Zuschuss

Subvention - Stadttheater Klagenfurt

Förderung des Betriebsabgangs und des Investitionsaufwandes der Stadttheater Klagenfurt OG inkl. Kärntner Sinfonieorchester in Kärnten. Anträge fortlaufend möglich.

Kultur Musik

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten

Förderziel

Teilweise Deckung des Betriebsabgangs sowie des Investitionsaufwandes der Stadttheater Klagenfurt OG zur Sicherstellung des Theaterbetriebs und der Aufführungstätigkeiten inklusive des Kärntner Sinfonieorchesters.

Förderfähige Ausgaben

  • Betriebskosten
  • Investitionskosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorliegen des Gesellschaftsvertrags der Stadttheater Klagenfurt OG
  • Einhaltung der Finanzierungsrichtlinien der Stadttheater Klagenfurt OG

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Genehmigung des Voranschlags für die aktuelle Spielsaison durch den Gemeinsamen Theaterausschuss

Beschreibung

Die Subvention für das Stadttheater Klagenfurt in Kärnten unterstützt den laufenden Betrieb sowie Investitionsvorhaben der Stadttheater Klagenfurt OG inklusive des Kärntner Sinfonieorchesters. Als Direktzuschuss vom Bund gemäß § 23 Abs. 1 FAG 2008 an das Land Kärnten und die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee zielt die Förderung auf eine teilweise Deckung des Betriebsabgangs und der Investitionsaufwände. Durch die kontinuierliche Bereitstellung finanzieller Mittel wird die Sicherstellung des Theaterbetriebs und der Aufführungstätigkeiten in den Bereichen Kultur, Musik und Darstellende Kunst gewährleistet. Anträge können jederzeit – ohne feste Frist – gestellt werden, was eine durchgehende Planung und Umsetzung künstlerischer Projekte ermöglicht.

Förderberechtigt ist die offene Gesellschaft Stadttheater Klagenfurt OG, in deren Verantwortungsbereich sowohl Eigenproduktionen und Gastspiele als auch das Kärntner Sinfonieorchester als Teilbetrieb fallen. Voraussetzung für eine Zuwendung ist das Vorliegen des Gesellschaftsvertrags sowie die Einhaltung der Finanzierungsrichtlinien der Gesellschaft. Anrechenbar sind Betriebskosten und Investitionskosten, die im Rahmen des genehmigten Voranschlags für die aktuelle Spielsaison ausgewiesen werden. Die Genehmigung dieses Voranschlags durch den Gemeinsamen Theaterausschuss ist als Bewerbungsunterlage erforderlich. Mit unbefristeter Gültigkeit und kontinuierlicher Mittelverfügbarkeit fördert dieses Programm eine stabile Grundlage für den kulturellen Betrieb in Kärnten.

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