Zuschuss

Subvention zur Anlage und zum Erhalt naturbelassener Blumenwiesen

Subvention für Villacher Landwirte zur Anlage naturbelassener Blumenwiesen im Stadtgebiet Villach. Anträge können jederzeit gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2019
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten

Förderziel

Nachhaltige Förderung zur Aussaat und Erhaltung naturbelassener Blumenwiesen durch Villacher Landwirt:innen zum Erhalt der Artenvielfalt und zum Schutz der Bienen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Landwirt:innen mit Betriebssitz in der Stadt Villach
  • Nachweis der Aussaat durch Vorlage der Rechnung
  • Blumenwiesen müssen im Stadtgebiet Villach eingesät werden
  • Gewährung erfolgt durch Beschluss im Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Naturschutz

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Rechnung als Nachweis

Beschreibung

Subvention zur Anlage und zum Erhalt naturbelassener Blumenwiesen: Im Themenfeld Umwelt-/Naturschutz sowie Energieeffizienz und Klimaschutz unterstützt die Stadt Villach Landwirt:innen mit Betriebssitz im Stadtgebiet Kärntens mit einem Zuschuss zur naturnahen Anlegung und Pflege von Blumenwiesen. Unterstützt wird dabei die Verwendung regionaler Saatgutmischungen, um standortgerechte Pflanzenarten zu fördern. Diese nachhaltig angelegten Blühflächen tragen maßgeblich zum Erhalt der biologischen Vielfalt der heimischen Flora bei und fördern die Gesundheit von Wildbienen und Honigbienen gleichermaßen. Die Förderung läuft unbefristet und kann fortlaufend seit dem 1. Jänner 2019 beantragt werden. Durch die ganzjährige Verfügbarkeit dieses Förderangebots wird eine langfristige Planungssicherheit für extensiv bewirtschaftete Flächen geschaffen.

Für die Bewilligung ist die Einsaat innerhalb des Villacher Stadtgebiets verpflichtend nachzuweisen, etwa durch Vorlage der entsprechenden Rechnung. Weitere Voraussetzung ist die Entscheidung des Ausschusses für Gesundheit, Umwelt und Naturschutz, der über die Zuschussvergabe beschließt. Dieses Fördermodell entlastet Landwirt:innen finanziell bei der Saatgutbeschaffung und Pflege der Biotope, ergänzt durch extensives Grünlandmanagement, das gleichzeitig Energieeffizienz im landwirtschaftlichen Betrieb steigert, und ermöglicht eine konsequente Ausrichtung auf umweltgerechte Bewirtschaftungsmethoden. Als Beitrag zum kommunalen Klimaschutz fördert die Subvention die Wiederbelebung von Blühkorridoren und leistet einen sichtbaren Beitrag zur Stärkung ökologischer Netzwerke in der Region. Förderberechtigte Betriebe können ihr Engagement ohne Fristenstress einbringen und so aktiv zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen.

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