Zuschuss

Subventionen an gemeinnützige Träger nach dem Kärntner Chancengleichheitsgesetz (K-ChG)

Betriebskostenzuschüsse und Zuschüsse zu Personal- und Sachaufwand für gemeinnützige Träger nach dem Kärntner Chancengleichheitsgesetz in Kärnten. Anträge unbefristet möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung der laufenden Betriebskosten gemeinnütziger Träger nach dem Kärntner Chancengleichheitsgesetz, einschließlich Betriebskostenzuschüssen sowie Zuschüssen zu Personal- und Sachaufwand. Die Vorhaben müssen im öffentlichen Interesse gelegenen sozialpolitischen Maßnahmen oder Einrichtungen dienen und im Subventionsbericht des Landes Kärnten genannt sein.

Förderfähige Ausgaben

  • Betriebskosten
  • Personalaufwand
  • Sachaufwand

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Subventionsantrag und Unterfertigung der Verpflichtungserklärung
  • Vorhaben dient einer im öffentlichen Interesse gelegenen sozialpolitischen Maßnahme oder Einrichtung und kann nicht aus eigenen Mitteln durchgeführt werden
  • Nachweis der Ausfinanzierung des Projektes (Finanzierungsplan)
  • Einhaltung der Vorgaben zum Subventionsbericht

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Subventionsantrag
  2. Subventionsabrechnung
  3. Verpflichtungserklärung
  4. Finanzierungsplan

Beschreibung

Die Subventionen an gemeinnützige Träger:innen nach dem Kärntner Chancengleichheitsgesetz (K-ChG) unterstützen in Kärnten ansässige Non-Profit-Organisationen aus den Themenfeldern Soziales sowie Arbeit & Soziales. Als direkte Zuschüsse decken sie Betriebskosten, Personalaufwand und Sachaufwand für sozialpolitische Maßnahmen und Einrichtungen im öffentlichen Interesse ab. Anträge können fortlaufend und unbefristet eingereicht werden, wodurch gemeinnützigen Träger:innen verlässliche Planungssicherheit für die laufende Finanzierung ihrer Vorhaben geboten wird. Die Fördermittel sollen zur Absicherung des täglichen Betriebs beitragen und ermöglichen Projekte, die ohne staatliche Unterstützung nicht aus eigenen Mitteln realisierbar wären. Ein zentraler Aspekt ist die Nennung der Träger:innen im jährlich erstellten Subventionsbericht des Landes Kärnten.

Für die Zuerkennung der Fördermittel ist ein vollständig ausgefüllter Subventionsantrag einschließlich Unterfertigung der Verpflichtungserklärung vorzulegen. Zusätzlich ist ein Finanzierungsplan erforderlich, der den Nachweis der Ausfinanzierung des Projektes erbringt. Nach Abschluss des Vorhabens sind Originalbelege sowie das offizielle Abrechnungsformular einzureichen, wobei die Mittel nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu verwenden sind. Die Antragsunterlagen umfassen neben Subventionsantrag, Verpflichtungserklärung und Finanzierungsplan auch die Subventionsabrechnung für die nachträgliche Verwendungsnachweisführung. Die notwendigen Formulare sind online über das E-Government-Portal der Kärntner Landesregierung erhältlich. Seit dem Förderbeginn im Jahr 2014 wurde die unbefristete Einreichungsmöglichkeit geschaffen, um gemeinnützigen Träger:innen eine dauerhafte Unterstützung zu bieten. Diese kontinuierliche Fördermaßnahme richtet sich an Einrichtungen, die sich der Verwirklichung sozialpolitischer Ziele im öffentlichen Interesse widmen.

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