Zuschuss

Subventionen an soziale Einrichtungen, Vereine und Verbände

Die Stadt Villach fördert soziale Einrichtungen, Vereine und Verbände mit Maßnahmen zur Ergänzung der sozialen Landschaft, Prävention, Zugangserleichterung, Netzwerkbildung, Wohnraumentwicklung und Inklusion. Anträge für Jahres- bzw. Basissubventionen müssen bis spätestens 28. Mai eines jeden Jahres für das Folgejahr eingebracht werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2019
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten

Förderziel

Ziel dieser Förderung ist die Sicherstellung und Weiterentwicklung der erforderlichen, zielgruppengerechten und nachhaltigen Förderung der Villacher Soziallandschaft.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schriftliche Antragstellung über Online-Formular
  • Begründung der Förderwürdigkeit und Offenlegung weiterer Finanzierungsquellen
  • Nachweis der Rechtsfähigkeit (Firmenbuch- oder ZVR-Auszug nicht älter als 3 Monate)
  • Vereine: Eintragung ins Vereinsregister
  • Natürliche Personen: Hauptwohnsitz in Villach
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Aktueller Firmenbuchauszug bzw. ZVR-Auszug
  2. Kostenschätzung ab € 3.000 für Projekt-, Veranstaltungs- und Investitionssubventionen
  3. Antragsformular (Online)

Bewertungskriterien

  • Ergänzung des bestehenden sozialen Angebots
  • Präventive Wirksamkeit
  • Zugangserleichterung zu sozialen Dienstleistungen
  • Aufbau sozialer Netzwerke
  • Förderung von Leben und Wohnen im gewohnten Umfeld
  • Inklusion benachteiligter Gruppen
  • Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit

Beschreibung

Die Stadt Villach in Kärnten unterstützt mit Zuschüssen eine vielfältige Bandbreite an sozialen Projekten und Maßnahmen, die zur Ergänzung der bestehenden Soziallandschaft beitragen. Gefördert werden insbesondere Angebote in den Bereichen Soziales, Kinder- und Jugendhilfe sowie Netzwerkbildung, die präventiv wirken, den Zugang zu Dienstleistungen erleichtern, das Leben im gewohnten Umfeld ermöglichen und die Inklusion benachteiligter Gruppen stärken. Ziel ist die nachhaltige Weiterentwicklung der Villacher Soziallandschaft, die den Bedürfnissen unterschiedlicher Zielgruppen – von Familien und Alleinerziehenden bis hin zu Menschen mit Beeinträchtigungen und Senioren – gerecht wird. Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen, Vereine, Genossenschaften, Interessenverbände, Unternehmen sowie gemeinnützige und öffentliche Einrichtungen mit Sitz oder Geschäftsstelle in Villach bzw. Hauptwohnsitz der Antragsteller:innen in der Stadt.

Anträge müssen jährlich bis spätestens 28. Mai über das Online-Formular eingereicht werden und für das folgende Kalenderjahr gelten. Erforderliche Unterlagen sind unter anderem ein aktueller Firmenbuch- oder ZVR-Auszug (höchstens drei Monate alt), bei Vereinen der Nachweis der Eintragung ins Vereinsregister sowie ab Projektkosten von € 3.000 eine detaillierte Kostenschätzung. Begleitend ist die Förderwürdigkeit schriftlich zu begründen und alle weiteren Finanzierungsquellen offenzulegen. Die Bewertung orientiert sich an Kriterien wie Ergänzung des bestehenden Angebots, präventive Wirksamkeit, Zugangserleichterung, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Subventionsempfänger:innen sind verpflichtet, das Villach-Logo bei Druckwerken und Einladungen einzusetzen und den Einsatz der Mittel transparent nachzuweisen. Diese Förderung bietet engagierten Initiativen und Organisationen eine attraktive Möglichkeit, lokale Strukturen zu stärken und die Lebensqualität der Villacher Bevölkerung nachhaltig zu verbessern.

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