Zuschuss

Subventionen an Träger nach dem Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz (K-KJHG)

Betriebskostenzuschüsse und Zuschüsse zu Personal- und Sachaufwand für Non-Profit-Organisationen und Träger der Freien Wohlfahrt in Kärnten. Laufende Antragstellung möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen, die einer öffentlich bedeutsamen sozialpolitischen Maßnahme im Bereich Kinder- und Jugendhilfe dienen, durch Betriebskostenzuschüsse sowie Zuschüsse zu Personal- und Sachaufwand.

Förderfähige Ausgaben

  • Betriebskosten
  • Personalaufwand
  • Sachaufwand

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Subventionsantrag und Unterfertigung der Verpflichtungserklärung
  • Vorhaben muss einer öffentlich sozialpolitischen Maßnahme dienen
  • Nachweis der Ausfinanzierung durch Finanzierungsplan
  • Einhaltung der Vorgaben zum Subventionsbericht

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Subventionserklärung
  2. Subventionsabrechnung
  3. Verpflichtungserklärung
  4. Finanzierungsplan

Beschreibung

Unter dem Dach des Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetzes (K-KJHG) stehen gemeinnützigen Organisationen und Träger:innen der Freien Wohlfahrt in Kärnten fortlaufend Betriebskostenzuschüsse sowie personelle und sachliche Zuweisungen zur Verfügung. Diese direkt als Zuschuss ausgestaltete Förderung richtet sich an Initiativen, die in den Themenfeldern Soziales, Kinder und Jugendliche sowie Arbeit & Soziales tätig sind und mit ihren Maßnahmen eine öffentlich bedeutsame sozialpolitische Wirkung entfalten. Durch die flexible Unterstützung von Betriebskosten, Personalaufwand und Sachaufwand werden bestehende Strukturen gestärkt und neue Angebote geschaffen, die einen nachhaltigen Beitrag zur Kinder- und Jugendhilfe leisten. Die Frist zur Einreichung ist unbegrenzt – Anträge können seit dem 01.01.2014 jederzeit vorgelegt werden. Die Förderhöhe wird jährlich im Subventionsbericht ausgewiesen und orientiert sich an den tatsächlichen Betriebskosten sowie dem ausgewiesenen Personal- und Sachbedarf.

Für die Beantragung sind ein vollständig ausgefüllter Subventionsantrag, die Unterfertigung der Verpflichtungserklärung sowie ein detaillierter Finanzierungsplan zum Nachweis der Ausfinanzierung erforderlich. Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die nachweislich nicht aus eigenen Mitteln realisierbar sind und den Vorgaben zum Subventionsbericht entsprechen. Antragstellende reichen dazu Subventionserklärung, Subventionsabrechnung, Verpflichtungserklärung und Finanzierungsplan bei der zuständigen Abteilung 4 des Amts der Kärntner Landesregierung ein. Mit dieser Förderung eröffnen sich vielfältige Chancen für gemeinnützige Träger:innen, ihre Angebote im Sinne der Kärntner Kinder- und Jugendhilfepolitik nachhaltig weiterzuentwickeln und die Lebensumstände junger Menschen langfristig zu verbessern.

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