Subventionen an verschiedene Institutionen
Einmalsubventionen für Projekte, Veranstaltungen und Vereine mit Kärnten-Bezug. Anträge sind jederzeit möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten, Veranstaltungen und Vereinen mit Bezug zu Kärnten durch Einmalsubventionen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kärntenbezug
- Antragsformular und Subventionserklärung
- Förderungszusage
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Subventionserklärung
- Finanzierungsplanung
Beschreibung
Die Einmalsubvention für Projekte, Veranstaltungen und Vereine mit Kärnten-Bezug unterstützt natürliche und juristische Personen sowie privatwirtschaftliche und gemeinnützige Institutionen aus den Bereichen Kultur, Forschung & Innovation, gesellschaftlicher Zusammenhalt / Demokratie, Kultur & Medien sowie Arbeit & Soziales. Antragsteller:innen können jederzeit einen Zuschuss für Maßnahmen einreichen, die einen regionalen Mehrwert schaffen – von Brauchtums- und Trachtengruppen über Forschungsinstitute bis hin zu Gedenk- und Bürger:inneninitiativen. Die Entscheidung über die Ermessensförderung trifft die Landesamtsdirektion des Amtes der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1, wodurch ein unkomplizierter Prüfungs- und Bewilligungsprozess gewährleistet ist. Die maßgeschneiderte Förderung trägt dazu bei, kulturelle Vielfalt, wissenschaftliche Innovationen und gesellschaftliches Engagement in Kärnten nachhaltig zu stärken.
Für eine erfolgreiche Antragstellung sind ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, eine Subventionserklärung sowie eine detaillierte Finanzierungsplanung erforderlich. Zuwendungsvoraussetzungen sind der nachweisbare Kärntenbezug und eine positive Förderungszusage, bevor Ausgaben erfolgen. Die anschließende Belegkontrolle überprüft Originalrechnungen bis zur Höhe der gewährten Mittel. Dank des jederzeit offenen Einreichungsfensters eignet sich die Subvention besonders für zeitlich flexible Projektplanungen und spontane Initiativen mit lokalem Fokus. Interessierte Organisationen können sich bei der Abteilung 1 – Landesamtsdirektion des Amtes der Kärntner Landesregierung über das Antragsverfahren informieren und die passende Unterstützung für ihr Vorhaben sichern.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.