Subventionen diverser EU- und Alpen-Adria bezogener Projekte
Förderung von Veranstaltungen und Projekten mit überwiegend europäischem und/oder Alpen-Adria-Gedanken in Kärnten. Anträge jederzeit vor dem geplanten Ereignis möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Veranstaltungen und Projekten, die einen überwiegenden europäischen und/oder dem Alpen-Adria-Gedanken zugrundeliegenden Mehrwert für die Beteiligten als auch für Teile der Kärntner Bevölkerung darstellen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einreichung eines Antrags mit detailliertem Kostenplan
- Subventionserklärung
- Vorliegen einer Förderzusage
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Detailliertes Programm des Vorhabens inklusive Kostenplan
Beschreibung
Die Initiative fördert Veranstaltungen und Projekte in Kärnten, die den europäischen sowie Alpen-Adria-Gedanken in den Mittelpunkt stellen und einen nachhaltigen Mehrwert für die Teilnehmenden sowie breite Teile der Kärntner Bevölkerung generieren. Gefördert werden Beiträge von Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, öffentlichen Einrichtungen und Stiftungen, die regionalfördernde Impulse setzen oder die Landwirtschaft und ländliche Entwicklung thematisieren. Eine kontinuierliche Einreichungsmöglichkeit ermöglicht eine flexible Planung neuer Formate – sei es in Form von Ausstellungen, Konferenzen, Workshops oder interkulturellen Austauschprojekten. Entscheidungsgrundlage ist eine Ermessensentscheidung gemäß der Allgemeinen Richtlinie für Förderungen aus Landesmitteln, wobei die Direkte Förderung als Zuschuss gewährt wird.
Für die Antragstellung ist ein vollständiger Antrag mit einem detaillierten Kostenplan sowie einer Subventionserklärung erforderlich. Eine förmliche Förderzusage bildet die Basis für den Zuschuss. Hinzu kommt die Einreichung eines detaillierten Programms des Vorhabens, das alle geplanten Aktivitäten und Ausgaben transparent darlegt. Die Frist richtet sich nach dem Veranstaltungsdatum: Eine Antragstellung muss vor dem geplanten Ereignis erfolgen. Nach Abschluss des geförderten Projekts sind dem Amt der Kärntner Landesregierung – Abteilung 1 Landesamtsdirektion – unverzüglich die Rechnungsbelege zur nachweislichen Verwendung der Mittel zu übermitteln. Dieses Angebot unterstützt alle Interessierten, die einen grenzüberschreitenden oder europäischen Fokus verfolgen, um Regionen zu vernetzen und innovative Impulse für Kärnten zu setzen.
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