Subventionen zur Altstadterhaltung und Denkmalpflege
Landessubvention zur Er- und Unterhaltung von Kunstdenkmalen und bedeutsamen Objekten in Kärnten. Anträge sind fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Maßnahmen, die gemäß § 2 Abs. 1 lit. f K-KFördG 2001 zur Erhaltung und Unterhaltung von Kunstdenkmalen oder sonst bedeutsamen Objekten in Kärnten notwendig sind. Ziel der finanziellen Unterstützung ist es, das kulturelle Erbe der Vergangenheit für Gegenwart und Zukunft zu bewahren.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten (Restaurierung, Material)
- Beratungskosten
- Reisekosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Rückwirkende Kosten
- Schuldenausgleich
- Anschaffung von Immobilien
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erfüllung der Bestimmungen der §§ 3–5 des Kärntner Kulturförderungsgesetzes
- Abstimmung der Fördermaßnahmen mit anderen Förderstellen
- Beschreibung des Fördervorhabens im Förderungsansuchen
- Detaillierter Finanzierungsplan mit Gesamtkosten und Finanzierungsquellen
- Vollständig ausgefülltes Förderantragsformular
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Vollständig ausgefülltes Förderantragsformular
Bewertungskriterien
- Qualifikation und Fachkunde des Antragstellers
- Bewertung des kulturellen Erhalts und Denkmalschutzes
- Plausibilität und Vollständigkeit des Finanzierungsplans
- Übereinstimmung mit den Zielen des Kärntner Kulturförderungsgesetzes
- Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Vorhabens
Beschreibung
Das Land Kärnten unterstützt mit dieser Landessub
vention Restaurierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Kunstdenkmalen sowie bedeutsamen Objekten im Bundesland Kärnten. Gefördert werden Projektvorhaben nach § 2 Abs. 1 lit. f K-KFördG 2001, die den Erhalt des baukulturellen Erbes in Kärnten gewährleisten. Ziel der finanziellen Zuwendung ist es, Zeugnisse historischer Baukunst, sakrale und profane Bauten sowie Ortsbilder fachgerecht zu sichern und für künftige Generationen erlebbar zu halten. Antragsberechtigt sind natürliche sowie juristische Personen wie Privatpersonen, Unternehmen, Genossenschaften, Stiftungen, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände und gemeinnützige Organisationen. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe sich an den ausgewiesen Notwendigkeiten orientiert.
Die Einreichung der Anträge erfolgt fortlaufend über das elektronische Förderantragsformular, das über das Online-Portal der Kärnter Kulturverwaltung zur Verfügung steht. Dem Subsidiengesuch sind eine detaillierte Projektbeschreibung, ein realistischer Finanzierungsplan mit Gesamtkosten und Nachweisen aller Drittmittel sowie das vollständig ausgefüllte Antragsformular beizulegen. Zusätzlich sind Lebensläufe bzw. Nachweise zur Fachkunde und Kompetenz der Projektverantwortlichen sowie Kostenvoranschläge erforderlich. Erzielt das beantragte Projekt Förderungen ab 30 000 €, wird ein mehrseitiger Nachweis aller Einnahmen und Ausgaben in Form saldierter Originalbelege verlangt. Die Begutachtung erfolgt nach Fachkunde, objektspezifischer Bedeutung, fachlichen Notwendigkeiten und Wirtschaftlichkeit. Förderbemühungen müssen im Vorfeld mit etwaigen anderen Förderstellen koordiniert werden, um Doppelfinanzierungen zu vermeiden. Die Abteilung 14 – Kunst und Kultur am Amt der Kärntner Landesregierung übernimmt die inhaltliche Beratung und unterstützt die Antragstellenden bei formellen Fragen. Mit der landesweiten Subvention wird das kulturelle Erbe Kärntens nachhaltig für Gegenwart und Zukunft gesichert.