Zuschuss

Sucht- und Drogenprävention

Förderung von Maßnahmen und Projekten im Bereich der Sucht- und Drogenprävention in Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
28.11.2012
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien

Förderziel

Förderung folgender Vorhaben im Bereich der Sucht- und Drogenprävention: Beratungs- und Betreuungsangebote für Personen im Hinblick auf Suchtgiftmissbrauch; Tätigkeit der Fachstellen für Suchtprävention; innovative Angebote insbesondere im Bereich Früherkennung und Frühintervention; sucht- und drogenspezifische Fachveranstaltungen; Tätigkeit drogenspezifischer Selbsthilfegruppen; gesundheitsrelevante Forschung auf dem Gebiet des Drogengebrauchs, der Abhängigkeit und Prävention.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einrichtungen oder Vereinigungen mit Betreuungsangebot gemäß § 15 SMG
  • Gebietskörperschaften als Träger von Beratungs- und Betreuungsangeboten
  • Fachstellen für Suchtprävention
  • Rechtsträger von Angeboten im Bereich selektive Sucht- und Drogenprävention
  • VeranstalterInnen sucht- bzw. drogenspezifischer Fachveranstaltungen
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Beschreibung

In Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien fördert ein kontinuierlich verfügbares Zuschussprogramm Maßnahmen zur Sucht- und Drogenprävention. Ziel ist es, Beratungs- und Betreuungsangebote für Personen mit Suchtgiftmissbrauch zu stärken, die fachliche Arbeit von Präventionsstellen zu unterstützen sowie innovative Konzepte für Früherkennung und Frühintervention zu etablieren. Darüber hinaus werden drogenspezifische Fachveranstaltungen, die Tätigkeit selbstorganisierter Selbsthilfegruppen und gesundheitsrelevante Forschungsvorhaben auf dem Gebiet des Drogengebrauchs, der Abhängigkeit und Prävention berücksichtigt. Die Initiative leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Wiederherstellung der öffentlichen Gesundheit und fördert evidenzbasierte Ansätze gegen Suchterkrankungen.

Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Bildungseinrichtungen, darunter Einrichtungen und Vereinigungen mit Betreuungsangebot gemäß § 15 Suchtmittelgesetz, Gebietskörperschaften als Träger von Beratungsangeboten, Fachstellen für Suchtprävention, Rechtsträger:innen selektiver Präventionsangebote sowie Veranstalter:innen sucht- beziehungsweise drogenspezifischer Fachveranstaltungen. Auch Forschungseinrichtungen mit Fokus auf sucht- und drogenspezifische Prävention können Anträge einreichen. Mit einer offenen Fristgestaltung bietet das Programm sowohl Bürger:innen als auch Unternehmen die Möglichkeit, bedarfsgerecht und flexibel Projekte umzusetzen. Durch die thematische Ausrichtung auf Gesundheit, Forschung & Innovation sowie Arbeit & Soziales werden nachhaltige Strukturen gefördert, die langfristig zur Reduktion von Suchterkrankungen beitragen.

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