SV-Rückerstattung für Geringverdiener
Personen mit geringem Einkommen können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bis zu 55 % bzw. 80 % ihrer Sozialversicherungsbeiträge (maximal 400 €, bei Pendlerpauschale 500 €, bei Pensionistenabsetzbetrag 550 €) rückerstattet bekommen. Antrag unbefristet möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen für Bürgerinnen und Bürger mit niedrigem Einkommen im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Personen mit keinem oder geringem Einkommen
- Anspruch auf Verkehrs- oder Pensionistenabsetzbetrag
- Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung innerhalb der letzten fünf Jahre
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Arbeitnehmerveranlagungsantrag über FinanzOnline oder Formular L 1
- gegebenenfalls Beilagen L 1ab, L 1d, L 1k, L 1k-bF, L 1i
Beschreibung
Die SV-Rückerstattung für Geringverdiener richtet sich an Privatpersonen in Wien mit niedrigen Einkünften, die eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen. Im Rahmen dieses Zuschusses können 55 % bis 80 % der geleisteten Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden, wobei die maximale Rückzahlung 400 € (bzw. 500 € bei Pendlerpauschale) und 550 € bei Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag beträgt. Voraussetzung ist ein Anspruch auf Verkehrs- oder Pensionistenabsetzbetrag sowie die Einreichung eines Antrags auf Arbeitnehmerveranlagung innerhalb der letzten fünf Jahre. Die Förderung ist unbefristet verfügbar und setzt das Ausfüllen des Formulars L 1 (mit Beilagen L 1ab, L 1d, L 1k, L 1k-bF, L 1i) oder eine elektronische Antragstellung über FinanzOnline voraus. Mit Beginn der Antragsfrist ab 01.01.2016 steht der Zuschuss fortlaufend zur Verfügung und kann jederzeit bis fünf Jahre nach Ablauf des jeweiligen Veranlagungsjahres beantragt werden.
Das Ziel dieser Maßnahme ist die finanzielle Entlastung einkommensschwacher Bürger:innen durch Erstattung bislang nicht rückforderbarer Sozialversicherungsabgaben. Expert:innen für Steuerfragen bestätigen, dass gerade Personen ohne oder mit sehr geringem Einkommen von der Erhöhung der Förderquote profitieren, wenn die Einkommensteuer negativ ausfällt. Die unkomplizierte Antragstellung über FinanzOnline oder die traditionelle Einreichung beim Finanzamt Österreich (Abteilung IV/7, Lohnsteuer) garantiert eine rasche Bearbeitung in der Reihenfolge des Eingangs. Interessierte finden alle erforderlichen Formulare über das Serviceportal des Bundesministeriums für Finanzen und können den Antrag jederzeit unter Beachtung der fünfjährigen Frist stellen.
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