T(h)ür Tierwohl
Landwirte in Thüringen können Zuschüsse für die Einführung oder Beibehaltung tiergerechter Haltungsverfahren bei Rindern und Schweinen sowie die Erhaltungszucht seltener einheimischer Nutztierrassen erhalten. Anträge digital bis 30.09. des Vorjahres einreichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Einführung und Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren bei Rindern und Schweinen sowie die Zucht seltener oder gefährdeter einheimischer Nutztierrassen im Rahmen von Erhaltungszuchtprogrammen.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Thüringen und landwirtschaftliche Tätigkeit auf landwirtschaftlich genutzten Flächen
- Betrieb muss selbst bewirtschaftet werden
- Tiere und Flächen müssen gemäß Programmbedingungen eigenverantwortlich gehalten bzw. bewirtschaftet werden
- Rinderhaltung über mindestens 4 Monate (1.5.–1.11.) und Schweinehaltung ganzjährig nach Vorgaben
- Tiere müssen gemäß Viehverkehrsverordnung eindeutig zuordenbar sein
Beschreibung
T(h)ür Tierwohl richtet sich an landwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz in Thüringen, die besonders tiergerechte Haltungsverfahren für Rinder und Schweine umsetzen oder erhalten wollen. Im Rahmen von Erhaltungszuchtprogrammen werden zudem seltene und gefährdete einheimische Nutztierrassen gefördert. Ziel ist die Stärkung des Tierwohls und der genetischen Vielfalt in bäuerlichen Betrieben. Als Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft unterstützt das Programm sowohl Sommerweidehaltung als auch innovative Stallkonzepte mit Einstreu. Anträge müssen digital bis zum 30.09. des Vorjahres des Verpflichtungszeitraums über das Förderportal PORTIA eingereicht werden.
Adressant:innen des Förderangebots sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere landwirtschaftliche Primärproduktionsbetriebe, die Rinder mindestens vier Monate (1.5.–1.11.) und Schweine ganzjährig gemäß Programmvorgaben eigenverantwortlich halten. Gefordert sind ein betrieblicher Sitz in Thüringen, die Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter Flächen und eine eindeutige Zuordnung der Tiere gemäß Viehverkehrsverordnung. Die Zuschusshöhe bemisst sich je Großvieheinheit, wodurch Betriebskosten gesenkt und zukunftsfähige Haltungsformen etabliert werden können. Verantwortliche finden im Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum fachliche Unterstützung und Hilfestellungen zur Antragstellung. Eine Teilnahme ermöglicht neben finanziellen Anreizen den Zugang zu aktuellen Fachanwendungen und Dokumentationsmöglichkeiten zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums.
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