Zuschuss

Tageshospiz, Niederösterreich

Zuschuss zu den Kosten der Tagesbetreuung von Palliativpatienten in Niederösterreich. Keine Frist – Anträge jederzeit möglich.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
20.11.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich

Förderziel

Das Land Niederösterreich gewährt einen Zuschuss zu den Kosten der Tagesbetreuung von Palliativpatienten in bewilligten sozialen Einrichtungen im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung. Die Differenz zwischen den verrechenbaren Kosten der Tagespflege und dem eingehobenen Kostenbeitrag kann bei der Bezirksverwaltungsbehörde zum Ersatz eingereicht werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten der Tagesbetreuung

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • sozialbehördliche Bewilligung der Einrichtung nach §§ 49 ff NÖ SHG
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich
  • Bezug von Pflegegeld

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter Antrag Zuschuss zur Tagespflege
  2. Nachweise über Einkommen
  3. Nachweis des Pflegegeldbezugs

Beschreibung

In Niederösterreich unterstützt das Land als Teil der Sozial- und Gesundheitsförderung gemeinnützige Organisationen mit einem Zuschuss zur Tagesbetreuung von Palliativpatient:innen. Innerhalb des Themenfelds Gesundheit und Soziales werden die Differenzbeträge zwischen den tatsächlich anfallenden Tagespflegekosten und dem einkommensabhängigen Kostenbeitrag ersetzt. Diese Förderung im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung trägt dazu bei, zuverlässige Betreuungsstrukturen in bewilligten sozialen Einrichtungen aufrechtzuerhalten und entlastet Betroffene sowie deren Angehörige finanziell. Da fortlaufende Antragsmöglichkeiten bestehen, kann die Unterstützung flexibel und ohne Fristdruck in Anspruch genommen werden. Die Initiative richtet sich speziell an Anbieter:innen, die über eine sozialbehördliche Bewilligung nach §§ 49 ff. NÖ SHG verfügen und Tageshospiz-Leistungen gemäß den Landesvorgaben erbringen.

Interessiert sind Palliativpatient:innen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich, die bereits Pflegegeld beziehen und ihre Teilhabe an Tagespflegeangeboten ausbauen möchten. Voraussetzung für eine Zuwendung ist neben der österreichischen Staatsbürgerschaft oder einer entsprechenden Gleichstellung der Nachweis des Einkommens sowie des Pflegegeldbezugs. Für die Antragstellung sind ein ausgefülltes Formular „Zuschuss zur Tagespflege“, Einkommensnachweise und ein Pflegegeldbescheid in Kopie bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einzureichen. Ein Folgeantrag wird lediglich benötigt, wenn mehr als ein Jahr seit der ursprünglichen Genehmigung vergangen ist. Auf diesem Weg fördert das Land Niederösterreich nachhaltig eine menschenwürdige Versorgung am Lebensende und stärkt das soziale Netz vor Ort.

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