Talentfilmförderung (Kuratorium junger deutscher Film)
Das Kuratorium junger deutscher Film fördert Talentfilme aller Genres in den Projektstufen Stoffentwicklung, Projektentwicklung und Produktion; Annexförderung in Untertitelung, Verleih und Vertrieb für bereits kuratoriumsgeförderte Projekte. Nächster Einreichtermin im Januar 2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Talentfilm-Projekten in den Phasen Stoffentwicklung, Projektentwicklung und Produktion sowie ergänzend kleine Annexförderungen für Untertitelung, Verleih und Vertrieb.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Stoffentwicklung (Drehbucharbeit)
- Kosten für Projektentwicklung
- Produktionskosten
- Dramaturgische und organisatorische Projektbetreuung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekteinreichung in einer der Phasen Stoffentwicklung, Projektentwicklung oder Produktion
- Nachweis der Qualifikation als Filmschaffende/r
- Deutscher Produktionsstandort oder deutsche Produktionsfirma
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Lebenslauf/Referenzliste
- Produktionskonzept
Bewertungskriterien
- Qualität und Innovationsgehalt des Stoffes
- Künstlerische Machart und Umsetzbarkeit
- Betreuungskonzept durch das Kuratorium
Beschreibung
Das Kuratorium junger deutscher Film unterstützt Nachwuchsprojekte in allen filmischen Genres mit gezielten Zuschüssen für die Phasen Stoffentwicklung, Projektentwicklung und Produktion. Junge Filmschaffende und Gründer:innen aus Deutschland können Projektideen bis zu einer Fördersumme von bis zu 25.000 € einreichen, wobei 2 % für Verwaltungskosten einbehalten werden. Ergänzend erhalten bereits geförderte Vorhaben in geringem Umfang Annexförderungen für Untertitelung, Verleih und Vertrieb. Zentrale Bestandteile der Förderung sind die dramaturgische und organisatorische Begleitung durch das Kuratorium sowie die finanzielle Unterstützung, um innovative Storys vom Drehbuch bis zum fertigen Film zu realisieren. Der nächste Einreichtermin wird im Januar 2026 bekannt gegeben.
Förderberechtigt sind Unternehmen, Existenzgründer:innen, Privatpersonen, gemeinnützige Einrichtungen sowie öffentliche Träger mit deutschem Produktionsschwerpunkt. Bewerbungsvoraussetzungen umfassen die Einreichung eines Antrags in einer der drei Projektstufen, den Nachweis filmfachlicher Qualifikationen und einen deutschen Produktionsstandort oder eine entsprechende Firma. Bewertet werden Qualität und Innovationsgehalt des Stoffes, künstlerische Umsetzbarkeit und das Betreuungskonzept. Als Antragsunterlagen sind ein ausgefülltes Formular, eine ausführliche Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan, eine Lebenslauf- bzw. Referenzliste und ein Produktionskonzept einzureichen. Interessierte Filmprojekte profitieren von einer zentralen Förderung, die Nachwuchstalenten eine solide Basis für die Entwicklung und Umsetzung visionärer Filmideen bietet.
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