Zuschuss

Tarifförderung für Photovoltaikanlagen

Tarifförderung für Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern in Tirol. Laufend Anträge möglich. Land Tirol fördert Ökostromanlagen gemäß europäischem Unionsrecht.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Klimaschutz Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2011
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol

Förderziel

Förderung der Erzeugung von Ökostrom durch Photovoltaikanlagen und Stromspeicher in Tirol sowie Einspeisung der erzeugten Energie ins öffentliche Netz auf Basis der Grundsätze des europäischen Unionsrechts.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Genossenschaften
  • Stiftungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Existenzgründer/innen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Errichtung einer Ökostromanlage in Tirol
  • Einspeisung der erzeugten Energie ins öffentliche Netz
  • Baubeginn darf nicht vor Einbringung des Förderansuchens liegen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. E-Control Portalabfrage - Ist meine Anlage in der Herkunftsnachweisdatenbank registriert
  2. Informationsblatt: \"Welche PV-Anlage habe ich?\"

Beschreibung

Seit 2011 stellt das Land Tirol eine kontinuierlich geöffnete Tarifförderung bereit, die auf die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen sowie zugehörigen Stromspeichern abzielt. Ziel ist die Steigerung der Ökostromerzeugung in Tirol und die Einspeisung ins öffentliche Netz unter Wahrung der Grundsätze des Europäischen Unionsrechts. Als nicht rückzahlbarer Zuschuss unterstützt dieses Programm Projekte aller Leistungskategorien, wobei derzeit keine Mindestgröße für Erweiterungen festgelegt ist. Durch attraktive Fördersätze lassen sich Investitionskosten senken und der regionale Ausbau erneuerbarer Energien im Sinne von Energieeffizienz und Klimaschutz vorantreiben.

Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften, Stiftungen, öffentliche Einrichtungen, Existenzgründer:innen sowie Interessenverbände oder sonstige Vereine mit Sitz in Tirol. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Errichtung einer Ökostromanlage in Tirol, die vollständige Einspeisung der erzeugten Energie ins öffentliche Netz sowie der Nachweis, dass der Baubeginn nicht vor Einbringung des Förderansuchens liegt. Zur Antragstellung sind eine E-Control-Portalabfrage zur Registrierung in der Herkunftsnachweisdatenbank und das Informationsblatt „Welche PV-Anlage habe ich?“ beizulegen. Die jederzeit mögliche Antragseinreichung macht die Förderung zu einer flexiblen Säule der regionalen Energiewende und bietet allen Projektbeteiligten Planungssicherheit und staatliche Unterstützung.

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