Taschengeld im Vollbetreuten Wohnen
Der Fonds Soziales Wien leistet laufend einen Zuschuss zur Aufzahlung des monatlichen Taschengeldes im Rahmen des Vollbetreuten Wohnens in Wien, wenn das verfügbare Einkommen, Mindestsicherung oder Pflegegeld unter dem gesetzlich festgelegten Mindestbetrag liegt.
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Förderkriterien
Förderziel
Sicherstellung eines Mindestbetrags an eigenem Taschengeld für Personen im Vollbetreuten Wohnen in Wien durch Aufzahlung, wenn das monatlich verfügbare Einkommen, Mindestsicherung oder Pflegegeld unter dem gesetzlich festgelegten Betrag liegt.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Inanspruchnahme der Leistung Vollbetreutes Wohnen
- Monatliches Taschengeld aus Einkommen, Mindestsicherung oder Pflegegeld geringer als festgelegter Mindestbetrag
- Wohnsitz in Wien
Beschreibung
Der Fonds Soziales Wien (FSW) gewährt im Themenfeld Soziales sowie Arbeit & Soziales einen fortlaufenden Zuschuss zur Aufzahlung des Taschengeldes für Menschen, die das Angebot des Vollbetreuten Wohnens in Wien nutzen. Diese finanzielle Unterstützung kommt zum Tragen, wenn das aus Einkommen, Mindestsicherung oder Pflegegeld gebildete Taschengeld unter dem gesetzlich festgelegten Mindestbetrag bleibt. Ziel ist es, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern, finanzielle Eigenständigkeit zu sichern und einen Mindestbetrag für persönliche Ausgaben zu garantieren. Dank der unbefristeten Fördermöglichkeit kann eine kontinuierliche Versorgung gewährleistet werden, ohne dass eine erneute Fristüberschreitung droht.
Gefördert werden mit Wohnsitz in Wien lebende Privatpersonen, die eine Eigenleistung im Rahmen des Vollbetreuten Wohnens erbringen und deren Taschengeld unter der gesetzlichen Grenze liegt. Für die Antragstellung ist kein gesonderter Nachweis aller Unterlagen erforderlich, da die Berechnung automatisch auf Basis vorhandener Einkommens- und Pflegegelddaten erfolgt. Die Prüfung umfasst Mindestsicherungs- und Pflegegeldbescheide sowie Einkommensnachweise. Es fallen weder Antragsgebühren noch zusätzliche Verwaltungskosten an. Die Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem Wiener Chancengleichheitsgesetz und der Verordnung zur bedarfsorientierten Mindestsicherung. Als Träger dieser Leistung begleitet der FSW jährlich rund 145.000 Kund:innen gemeinsam mit etwa 170 Partnerorganisationen und ermöglicht so eine unkomplizierte Gewährung sowie zügige Auszahlung der Aufzahlung.