Zuschuss

Taufgutschein (Diözesanstiftung „Lebensraum für die Familie“)

Für katholische Familien mit Wohnsitz in der Diözese Rottenburg-Stuttgart: Gutschein mit 25% Ermäßigung für mindestens 7-tägige Aufenthalte in Feriendörfern des Familienerholungswerks der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V., gültig außerhalb der Sommerferien in Baden-Württemberg.

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Baden-Württemberg
Fördersumme: 25% Ermäßigung
Förderquote: 25%

Förderziel

Gewährung einer Ermäßigung auf Aufenthalte in Feriendörfern des Familienerholungswerks anlässlich der Taufe von Kindern katholischer Familien, um Familienerholung zu fördern.

Förderfähige Ausgaben

  • Aufenthaltskosten in Feriendörfern

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der katholischen Kirche
  • Wohnsitz in der Diözese Rottenburg-Stuttgart
  • Anlass: Taufe des ersten, zweiten oder dritten Kindes
  • Aufenthalt in einer Feriendörfer-Einrichtung des Familienerholungswerks
  • Aufenthaltsdauer mindestens 7 Tage
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vorlage des Gutscheins
  2. Nachweis der Taufe (durch Kirchengemeinde ausgestellt)

Beschreibung

Die Diözesanstiftung „Lebensraum für die Familie“ in der Diözese Rottenburg-Stuttgart unterstützt katholische Familien mit einem Taufgutschein, der den Familienurlaub zu einem besonderen Erlebnis macht. Dieser Gutschein gewährt eine 25 %ige Ermäßigung auf Aufenthaltskosten bei mindestens siebentägigen Buchungen in Feriendörfern des Familienerholungswerks und fördert damit gezielt die Erholung und Stärkung des familiären Miteinanders. Die Initiative richtet sich an Familien mit Wohnsitz in Baden-Württemberg und bietet flexible Fördermöglichkeiten über das gesamte Jahr hinweg, ausgenommen der Sommerferien in Baden-Württemberg. So entsteht Raum für wertvolle gemeinsame Zeit in naturnahen Urlaubsanlagen, die eigens auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zugeschnitten sind.

Voraussetzung für die Einlösung des Gutscheins ist die Taufe des ersten, zweiten oder dritten Kindes in einer katholischen Kirchengemeinde der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Zusätzlich müssen die Familie eine Mitgliedschaft in der katholischen Kirche sowie einen gültigen Nachweis der Taufe vorlegen und den Aufenthalt außerhalb der Sommerferien buchen. Der Gutschein wird direkt im Anschluss an die Taufe ausgehändigt und muss bei der Buchung mit eingereicht werden. Familien mit geringem Einkommen haben darüber hinaus die Möglichkeit, ergänzende Unterstützung für die Familienerholung zu beantragen. Auf diese Weise trägt die Stiftung nicht nur zur finanziellen Entlastung bei, sondern setzt ein Zeichen für die Wertschätzung des Familienlebens innerhalb der Kirche.

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