Zuschuss

Teilbetreutes Wohnen

Bedarfsorientierte Betreuungsleistung für Menschen mit Behinderung in Privatwohnungen oder Wohngemeinschaften in Wien. Monatlicher Zuschuss des Fonds Soziales Wien. Anträge unbefristet möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Teilbetreutes Wohnen ist eine bedarfsorientierte, von anerkannten Einrichtungen durch Fachpersonal erbrachte Betreuungsleistung für Menschen mit Behinderung in Privatwohnungen, Einzelwohnungen oder Wohngemeinschaften. Ziel ist die Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmung im Alltag.

Förderfähige Ausgaben

  • Betreuungskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Miete
  • Verpflegung
  • sonstige Aufwendungen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Wien oder gewöhnlicher Aufenthalt in Wien
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-Bürger:innen, Asylberechtigte, Daueraufenthaltsberechtigte)
  • Vorliegen einer Behinderung gemäß Chancengleichheitsgesetz Wien (CGW)
  • schriftliche Antragstellung beim KundInnenservice des Fonds Soziales Wien
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular des FSW
  2. Amtlicher Lichtbildausweis
  3. Geburtsurkunde
  4. Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsrecht
  5. Nachweis der Behinderung (Gutachten oder Bescheid)
  6. Sozialversicherungsnummer
  7. Nachweis über Pflegegeld (falls vorhanden)

Bewertungskriterien

  • Bedarfsgerechter Unterstützungsbedarf
  • Selbstbestimmungsorientierung
  • Fachliche Eignung der Einrichtung

Beschreibung

Das Teilbetreute Wohnen des Fonds Soziales Wien ermöglicht eine bedarfsorientierte Betreuungsleistung in Privatwohnungen, Einzelwohnungen oder Wohngemeinschaften in Wien. Monatliche Zuschüsse finanzieren fachlich qualifizierte Begleitung und Unterstützung, um die Selbstständigkeit und die Selbstbestimmung im Alltag zu stärken. Dabei umfasst die Assistenz Hilfestellungen inhaltlich vielfältig von der Organisation und Instandhaltung des Wohnraums über Haushaltsführung, Verpflegung und Begleitung bei Arztbesuchen bis hin zu Freizeit-, Bildungsveranstaltungen und Ämter- oder Behördenerledigungen. Die Betreuungsdienste erfolgen flexibel nach individueller Vereinbarung wahlweise direkt in der Wohnung, an einem anerkannten Betreuungsstützpunkt oder an einem anderen vereinbarten Ort.

Geförderte Zielgruppe sind Menschen mit körperlichen, psychischen oder Sinnesbeeinträchtigungen, die in Wien ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und mindestens 18 Jahre alt sind. Voraussetzung ist eine Behinderung gemäß Wiener Chancengleichheitsgesetz sowie das Fehlen gleichartiger Leistungen Dritter. Gefördert werden ausschließlich Betreuungskosten, nicht jedoch Miete, Verpflegung oder sonstige Aufwendungen. Antragstellung erfolgt unbefristet beim Kund:innenservice des Fonds Soziales Wien. Dafür sind unter anderem das ausgefüllte Antragsformular, ein amtlicher Lichtbildausweis, Geburtsurkunde, Nachweise über Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsrecht, ein Gutachten oder Bescheid über die Behinderung, die Sozialversicherungsnummer sowie ein allfälliger Nachweis über Pflegestufe einzureichen. Bewertungskriterien bilden der bedarfsgerechte Unterstützungsbedarf, die Orientierung auf Selbstbestimmung und die fachliche Eignung der Einrichtung.

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