Teilbetreutes Wohnen
Teilbetreutes Wohnen in Wien bietet bedarfsorientierte Betreuungsleistungen in Privatwohnungen, Ein- oder Wohngemeinschaften mit Fachpersonal. Leistungen sind unbefristet ab 01.01.2014 verfügbar.
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Förderkriterien
Förderziel
Teilbetreutes Wohnen ist eine bedarfsorientierte, von anerkannten Einrichtungen durch Fachpersonal erbrachte Betreuungsleistung für Menschen mit Behinderung in Privatwohnungen, Einzelwohnungen oder Wohngemeinschaften. Ziel ist die Förderung von Selbstbestimmung und Selbstständigkeit durch punktuelle Unterstützung in Alltag, Haushalt, Gesundheit, Freizeit und weiteren Lebensbereichen.
Förderfähige Ausgaben
- Wohnen (Einrichtung und Instandhaltung, Unterstützung bei Wohnungswechsel)
- Haushalt (Einkäufe, Essenszubereitung)
- Gesundheit (Begleitung bei Arztbesuchen, Vorsorge)
- Beschäftigung (Unterstützung bei Suche nach Tagesstruktur)
- Finanzen (Hilfestellung bei Geldeinteilung)
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Miete
- Verpflegung
- Sonstige Aufwendungen (z.B. Haushaltskosten)
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Wien
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
- Nachweis einer Behinderung
- Keine gleichartigen Leistungen von Dritten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular FSW
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Nachweis der Behinderung (ärztliches Gutachten oder Pflegegeldbescheid)
- Nachweis der Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsstatus
- Sozialversicherungsnummer
- Verpflichtungs-/Haftungserklärung
- Nachweis über pflegebezogene Geldleistungen
Bewertungskriterien
- Individueller Betreuungsbedarf
- Fachliche Qualität des Betreuungskonzepts
- Förderung der Selbstbestimmung
Beschreibung
Teilbetreutes Wohnen in Wien unterstützt Menschen mit körperlicher, intellektueller, psychischer oder Sinnesbeeinträchtigung dabei, ein selbstbestimmtes Leben in einer eigenen Privatwohnung, in einer Wohngemeinschaft oder im Garconnierenverbund zu führen. Als unbefristete Zuschuss-Förderung durch den Fonds Soziales Wien (FSW) stehen ab 01.01.2014 bedarfsorientierte Betreuungsleistungen durch qualifizierte Fachpersonen zur Verfügung. Im Zentrum steht die Stärkung von Selbstbestimmung und Selbstständigkeit: punktuelle Hilfe im Alltag, bei Haushaltstätigkeiten, Gesundheitsfragen, Freizeitgestaltung und Behördenwegen ermöglicht umfassende Teilhabe. Die Förderentscheidung orientiert sich an individuellem Betreuungsbedarf, fachlicher Qualität des Betreuungskonzepts und dem Maß an geförderter Selbstbestimmung. Gefördert werden Ausgaben für Wohnungsorganisation, Einkäufe und Essenszubereitung, Begleitung bei Arztbesuchen, Unterstützung bei Tagesstruktur, Finanzen, Mobilität, Krisenbegleitung sowie Angebotsermittlung, nicht jedoch Miete, Verpflegung und allgemeine Haushaltskosten. Die Betreuung erfolgt zeitlich flexibel in der Wohnung der Kund:innen, am Betreuungsstützpunkt oder einem anderen vereinbarten Ort.
Förderberechtigt sind volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Wien, österreichischer Staatsbürgerschaft (oder Gleichstellung) und nachgewiesener Behinderung. Voraussetzung ist, dass keine gleichartigen Leistungen von Dritten bezogen werden. Anträge können jederzeit gestellt werden und erfordern das ausgefüllte FSW-Antragsformular, amtlichen Lichtbildausweis, Nachweis der Behinderung (ärztliches Gutachten oder Pflegegeldbescheid), Aufenthaltsstatus-, Sozialversicherungsnachweis, Verpflichtungs-/Haftungserklärung und Nachweise über pflegebezogene Geldleistungen. Nach Prüfung aller Unterlagen und einer Begutachtung durch ein multiprofessionelles Team entfällt die Förderung in Form eines monatlichen Zuschusses, dessen Höhe sich nach dem individuell ermittelten Betreuungsbedarf richtet. Dieses Angebot verknüpft fachliche Expertise mit einer passgenauen Förderung, die Menschen mit Behinderung in Wien in ihrem selbstständigen Lebensentwurf nachhaltig stärkt und in die Gesellschaft integriert.