Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch Vermittlung von Informationen und Unterstützung für ältere Menschen (RL AGATHE)
Förderprogramm zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe älterer Menschen durch leicht zugängliche Beratungs-, Informations- und Weitervermittlungsangebote.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Thüringen unterstützt die Umsetzung von Vorhaben, die die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben fördern. Dabei sollen Beratungs-, Informations- und Weitervermittlungsangebote ausgebaut werden, um ein selbstbestimmtes und gesundes Älterwerden in vertrauter Umgebung zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Verwaltungsausgaben
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Teilnahme am Konzeptauswahlverfahren
- Einsatz von Personal mit sozial- und gesundheitspädagogischen Abschlüssen oder Abschlüssen in Gesundheits-, Kranken- oder Altenpflegeberufen
- Umsetzung in den ausgewählten Sozialräumen (Landkreise Altenburger Land, Ilm-Kreis, Kyffhäuserkreis, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Unstrut-Hainich-Kreis, Nordhausen, Sömmerda und Sonneberg sowie kreisfreie Städte Erfurt, Gera und Jena)
Beschreibung
Das Förderprogramm „Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch Vermittlung von Informationen und Unterstützung für ältere Menschen (RL AGATHE)“ hat das Ziel, die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen in Thüringen zu stärken. Die Initiative fokussiert sich auf den Ausbau von Beratungs-, Informations- und Weitervermittlungsangeboten, um einen selbstbestimmten und gesunden Lebensabend in vertrauter Umgebung zu ermöglichen. Öffentliche Einrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen können als förderberechtigte Akteur:innen einen Zuschuss für Projekte zur Verbesserung des sozialen Miteinanders und der individuellen Unterstützung in der Nacherwerbsphase erhalten. Der Freistaat Thüringen und das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie tragen gemeinsam zur Förderung dieses wichtigen gesellschaftlichen Vorhabens bei.
Die Förderung umfasst sowohl Personalaufwendungen als auch Sach- und Verwaltungsausgaben, wobei in den ersten beiden Jahren bis zu 90 Prozent und ab dem dritten Jahr bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen werden. Voraussetzung ist unter anderem die Teilnahme am Konzeptauswahlverfahren sowie der Einsatz von Personal mit sozial- und gesundheitspädagogischen Abschlüssen oder entsprechenden Qualifikationen in Gesundheits-, Kranken- oder Altenpflegeberufen. Das Programm konzentriert sich dabei auf ausgewählte Sozialräume in Thüringen, darunter Landkreise wie Altenburger Land, Ilm-Kreis, Kyffhäuserkreis und weitere, aber auch kreisfreie Städte wie Erfurt, Gera und Jena. Diese regionale Ausrichtung gewährleistet, dass die vorhandenen Angebote passgenau an die Bedürfnisse der betroffenen älteren Menschen angepasst werden.
Durch den integrativen Ansatz des Zuschussprogramms wird ein wichtiger Beitrag zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe geleistet. Es unterstützt Projekte, die den Austausch zwischen verschiedenen Fachbereichen sowie die Zusammenarbeit von Akteur:innen aus den Bereichen Gesundheit, Soziales und Pflege verbessern. Die Umsetzung der Vorhaben ermöglicht es, ein nachhaltiges Netzwerk aufzubauen und die strukturellen Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes Älterwerden zu verbessern. Somit trägt das Förderprogramm dazu bei, nicht nur die Lebensqualität älterer Menschen zu erhöhen, sondern auch die regionale Sozial- und Gesundheitsinfrastruktur fortlaufend zu stärken.
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