Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland (Young Innovators)
Zuschussprogramm des BMWK für junge, innovative KMU zur Teilnahme an ausgewählten internationalen Leitmessen in Deutschland. Förderung bis zu 7.500 € pro Aussteller und Messe, Anträge spätestens 8 Wochen vor Messebeginn.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Teilnahme junger innovativer KMU an vom BMWK festgelegten internationalen Leitmessen in Deutschland. Ermöglichen der Vermarktung neu entwickelter Produkte und Verfahren im Rahmen eines gemeinsamen Bundesstandes unter dem Label "Innovation made in Germany".
Förderfähige Ausgaben
- Standmiete am Gemeinschaftsstand
- Standbau am Gemeinschaftsstand
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten unter 500 €
- Weitere Leistungen außerhalb von Standmiete und Standbau
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
- KMU-Definition der EU (weniger als 50 Mitarbeiter, Jahresumsatz bis 10 Mio. €)
- Jünger als 10 Jahre
- Nachweis der Neuentwicklung oder wesentlichen Verbesserung von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag im easy-Online-Portal
- Anmeldebestätigung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand
- Projektbeschreibung der Innovation
- Kalkulation der Standkosten
- Lebenslauf bzw. Unternehmensdaten
- De-minimis-Erklärung
- Bankverbindung
- HR-Auszug oder Vollmacht
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Produkts/Verfahrens
- Internationalität der Messe
- Position des Gemeinschaftsstandes
- Zielgruppengerechte Ansprache
- Relevanz der Messe für Auslandsmarkt
Beschreibung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bietet mit seinem Programm „Young Innovators“ jungen, innovativen Kleinst- und Kleinunternehmen (KMU) aus ganz Deutschland die Möglichkeit, an ausgewählten internationalen Leitmessen in Deutschland teilzunehmen. Gefördert werden rechtlich selbstständige Unternehmen mit maximal 50 Mitarbeiter:innen, einem Jahresumsatz von bis zu 10 Mio. € und einem Gründungsdatum von nicht länger als zehn Jahren. Voraussetzung ist der Nachweis einer Neuentwicklung oder wesentlichen Verbesserung von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen. Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung mit 60 % Zuwendung bei den ersten zwei Messebeteiligungen und 50 % ab der dritten Teilnahme, maximal jedoch 7.500 € je Aussteller:in und Messe. Gefördert werden ausschließlich Standmiete und Standbau am vom Messeveranstalter organisierten Gemeinschaftsstand unter dem Dachmarken-Label „Innovation made in Germany“. Anträge müssen spätestens acht Wochen vor Messebeginn im BAFA-easy-Online-Portal eingereicht werden und beinhalten u. a. eine Projektbeschreibung, Kalkulation der Standkosten und eine De-minimis-Erklärung.
Junge Unternehmen profitieren von der gemeinsamen Bundespräsenz, die durch ein gezieltes Service- und Beratungsangebot des AUMA und der Messeveranstalter:innen begleitet wird. Die ausgewählten internationalen Leitmessen zeichnen sich durch hohe Internationalität von Ausstellenden und Fachbesucher:innen aus und schaffen ideale Rahmenbedingungen, um neue Auslandskontakte zu knüpfen, Produktinnovationen zu vermarkten und Exportmärkte zu erschließen. Die Förderquote von bis zu 7.500 € pro Aussteller:in erleichtert KMU den ressourcenschonenden Auftritt auf den Bundesstandflächen und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit junger deutscher Tech- und Innovationsunternehmen auf globalen Märkten.
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