Teilrückerstattung des Elternbeitrages zum Musikschulbesuch
Teilrückerstattung des Elternbeitrages zum Musikschulbesuch im Burgenland für sozial benachteiligte Familien. Anträge können jährlich von 1. März bis 30. Juni eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Burgenländische Landesregierung unterstützt aus besonders berücksichtigungswürdigen sozialen Gründen Schüler:innen und deren Erziehungsberechtigte durch teilweise Erstattung des Elternbeitrages zum Besuch der Musikschule.
Förderfähige Ausgaben
- Elternbeiträge für Musikschulunterricht
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erfolgreicher Besuch einer Musikschule mit Einzahlungsbestätigung und Schülerbeschreibung
- Österreichische Staatsbürgerschaft und Hauptwohnsitz im Burgenland für Antragsteller/in und im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder
- Gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen darf die Einkommensgrenze gemäß § 8 Abs. 2 des burgenländischen Familienförderungsgesetzes nicht übersteigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Einzahlungsbelege an die Musikschulen
- Schülerbeschreibung
- Einkommensnachweise
- Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft
- Nachweis des Hauptwohnsitzes im Burgenland
Beschreibung
Die Burgenländische Landesregierung stellt einen Zuschuss zur Teilrückerstattung der Elternbeiträge für den Musikschulbesuch bereit, um sozial benachteiligte Familien zu entlasten und kulturelle Bildung im Burgenland zu fördern. Private Antragsteller:innen werden damit gezielt unterstützt, staatlich anerkannte Musikschulen zu besuchen und musikalische Fähigkeiten weiterzuentwickeln. Im Fokus stehen die Themenfelder Soziales, Kinder und Jugendliche, Bildung, Kultur und Musik, wodurch eine nachhaltige Förderung junger Talente und der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt wird.
Anspruchsberechtigt sind Schüler:innen mit Hauptwohnsitz im Burgenland und österreichischer Staatsbürgerschaft sowie deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, sofern das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen die im burgenländischen Familienförderungsgesetz definierten Grenzen nicht überschreitet. Der Antrag ist jährlich im Förderzeitraum von 1. März bis 30. Juni des jeweiligen Schuljahres einzubringen. Als Nachweise werden Einzahlungsbelege der Musikschulen, eine Beschreibung des Unterrichtsbesuchs, Einkommensnachweise sowie Belege für Staatsbürgerschaft und Hauptwohnsitz gefordert. Nach prüfender Unterlagensichtung wird die Teilerstattung per Bescheid gewährt, sodass bereits geleistete Beiträge rückwirkend erstattet werden und Familien langfristig finanziell entlastet werden.
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