Teilzeitbetreutes Wohnen für psychisch beeinträchtigte Menschen
Förderung des teilzeitbetreuten Wohnens für psychisch erkrankte Menschen in der Steiermark zur sozialen Rehabilitation und Integration. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Psychisch erkrankten Menschen muss durch sozialpsychiatrische Betreuung ein möglichst eigenständiges und integriertes Leben ermöglicht werden. Durch Hilfsangebote im lebenspraktischen und psychosozialen Bereich muss eine Stabilisierung und Verbesserung von psychischem und sozialem Wohlbefinden angestrebt werden. Die Förderung gesunder Persönlichkeitsanteile soll das Fortschreiten von Chronifizierungen verhindern. Dadurch haben stationäre Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken verringert zu werden, Heimaufenthalte vermieden und gegebenenfalls ein Übergang in eigenständigere Wohnformen ermöglicht zu werden.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gültiger Bescheid für die Leistung
- Vollzeitbetreute Wohnbetreuungsformen nicht mehr erforderlich und ambulante Betreuungsformen nicht ausreichend
- Bereitschaft zum Zusammenleben und grundlegende soziale Fertigkeiten
Beschreibung
Teilzeitbetreutes Wohnen für psychisch beeinträchtigte Menschen in der Steiermark unterstützt gemeinnützige Trägerorganisationen durch einen Zuschuss zum Aufbau und Erhalt gemeindenaher Wohnformen im Themenfeld Soziales, Gesundheit sowie Arbeit & Soziales. Das Programm schafft eine Brücke zwischen stationärer Versorgung und selbstständigem Leben für psychisch erkrankte Personen ab 18 Jahren, die keine dauerhafte Klinikbehandlung benötigen, jedoch regelmäßige Betreuung brauchen. Ein Bezugsbetreuer:innen-System gewährleistet fachliche Kontinuität und ein ausgewogenes Wohnklima, das Gemeinschaftserleben ebenso wie individuelle Rückzugsmöglichkeiten ermöglicht. Im Fokus stehen die Förderung sozialer Teilhabe und die gezielte Vermeidung von Isolation durch strukturierte Aktivitäten und Beziehungsarbeit. Fortlaufende Förderanträge können jederzeit eingereicht werden, sofern ein gültiger Bewilligungsbescheid vorliegt und ambulante Angebote allein nicht ausreichen.
Durch lebenspraktische Hilfestellungen und psychosoziale Interventionen wird das psychische und soziale Wohlbefinden stabilisiert und gesunde Persönlichkeitsanteile gestärkt, um Chronifizierungen vorzubeugen. Ein zentrales Förderziel besteht in der Verringerung stationärer Klinikaufenthalte, der Vermeidung von Heimplatzierungen und der schrittweisen Ermöglichung eigenständigerer Wohnmodelle. Gefördert werden Menschen, die selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen, jedoch grundlegende soziale Fertigkeiten sowie die Bereitschaft zum gemeinschaftlichen Zusammenleben mitbringen. Als Voraussetzung gelten ein gültiger Bescheid, die Nicht-Erforderlichkeit von Vollzeitbetreuung bei gleichzeitig unzureichenden ambulanten Betreuungsformen sowie die Bereitschaft zu gemeinschaftlichem Leben. Die Maßnahme dient der langfristigen sozialen Rehabilitation und Integration psychisch beeinträchtigter Personen in die Gesellschaft.