Teilzeitbetreutes Wohnen
Teilzeitbetreutes Wohnen in der Steiermark für Menschen mit Behinderung zur Förderung eines selbstständigen Wohnens im integrativen Umfeld. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Teilzeitbetreutes Wohnen als weiterführendes Angebot des vollzeitbetreuten Wohnens sowie der Trainingswohnungen hat zum Ziel, Menschen mit intellektueller/kognitiver, körperlicher, Sinnes- bzw. mehrfacher Behinderung nach Beendigung der Schulpflicht entsprechend ihren Fähigkeiten und Interessen eine selbstständigere Form des Wohnens im integrativen Umfeld anzubieten.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bescheidmäßig bewilligte private Behinderteneinrichtungen mit schriftlichem Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung
- Teilnahme für Menschen nach Ende der Schulpflicht mit intellektueller/kognitiver, körperlicher, Sinnes- bzw. mehrfacher Behinderung
- Klient:innen müssen in absehbarer Zeit ihren Alltag selbstständig bewältigen können
- Wunsch nach Loslösung von der Stammfamilie oder aufgrund veränderter familiärer Bezugssituation oder Veränderung des bestehenden Wohnangebots
Beschreibung
Teilzeitbetreutes Wohnen in der Steiermark bietet als ergänzendes Angebot zu vollzeitbetreutem Wohnen und Trainingswohnungen ein flexibles Betreuungsmodell für Menschen mit intellektueller/kognitiver, körperlicher, Sinnes- oder mehrfacher Behinderung nach Abschluss der Schulpflicht. Ziel ist, eine selbstständigere Wohnform im integrativen Umfeld zu ermöglichen, wobei die Intensität der Betreuung je nach individuellem Bedarf der Bewohnenden gestaltet wird. In der Regel nehmen diese Personen tagsüber an Tageswerkstätten für Menschen mit Behinderung teil, absolvieren berufliche Qualifizierungsmaßnahmen oder verrichten geschützte Arbeit. Die Gewährung erfolgt durch einen Zuschuss an bescheidmäßig bewilligte private Behinderteneinrichtungen, die über einen schriftlichen Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung verfügen. Das Programm zeichnet sich durch fortlaufende Antragsmöglichkeiten aus und steht Unternehmen als förderberechtigte Träger zur Verfügung.
Förderinteressierte Einrichtungen müssen nachweisen, dass die Klient:innen in absehbarer Zeit ihren Alltag ausreichend selbstständig bewältigen können und den Wunsch nach Loslösung aus dem Elternhaus oder einer veränderten familiären Bezugssituation verfolgen. Neben der fachlichen Betreuung soll die Maßnahme dazu beitragen, die Eigenständigkeit und Lebensqualität der Teilnehmenden nachhaltig zu stärken. Das Förderziel zielt auf eine langfristige Integration in die Gesellschaft ab, indem Wohn- und Betreuungsangebote passgenau auf die Fähigkeiten und Interessen der Bewohnenden abgestimmt werden. Anträge können jederzeit eingereicht werden, eine Frist ist nicht vorgesehen. Verantwortlich für die Umsetzung ist die Abteilung 11 – Soziales, Arbeit und Integration der Steiermärkischen Landesregierung, die das soziale Netz in der Region koordiniert und weiterentwickelt.