Territorialer Beschäftigungspakt Kärnten 2026 (TEP 2026)
Förderprogramm "Territorialer Beschäftigungspakt Kärnten 2026" zur Unterstützung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen in Kärnten zur Beschäftigungssicherung, Qualifizierung und Integration benachteiligter Zielgruppen.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Territoriale Beschäftigungspakt Kärnten 2026 bündelt Landes-, Bundes- und EU-Mittel, um Projekte und Programme zur Förderung benachteiligter Zielgruppen, zur Fachkräfteentwicklung sowie zur Stabilisierung des Kärntner Arbeitsmarktes umzusetzen. Ziel ist ein messbarer Beitrag zur Beschäftigung, Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Bewertungskriterien
- Beitrag zur Beschäftigung
- Qualifizierungsrelevanz
- Zielgruppenorientierung
Beschreibung
Der Territoriale Beschäftigungspakt Kärnten 2026 bündelt Landes-, Bundes- und EU-Mittel, um arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in Kärnten wirkungsvoll zu unterstützen. Ziel ist, durch gezielte Zuschüsse Projekte und Programme zu fördern, die einen nachweisbaren Beitrag zur Beschäftigungssicherung, Qualifizierung und Integration benachteiligter Zielgruppen leisten. Grundlage bildet die aktuelle Arbeitsmarktstrategie Kärntens; auf Basis gesetzlicher Vorgaben des Arbeitsmarktservicegesetzes, der DSGVO sowie einschlägiger EU-Richtlinien werden passgenaue und zielgruppenspezifische Maßnahmen entwickelt. Gefördert werden sowohl Weiterbildungsvorhaben als auch Projekte zur Fachkräfteentwicklung und Stabilisierung des regionalen Arbeitsmarktes. Die Auszahlung der projektbezogenen Zuschüsse richtet sich nach dem Fortschritt oder der Abrechnung, eine Kombination mit Eigenmitteln ist möglich.
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände sowie sonstige Vereine, die arbeitsmarktpolitisch benachteiligte Personen – darunter Arbeitsuchende, Langzeitarbeitslose und gering qualifizierte Erwachsene – bei ihrer Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration unterstützen. Anträge können fortlaufend eingereicht werden; eine Fristbindung besteht nicht. Bei der Bewertung stehen drei zentrale Kriterien im Fokus: Beitrag zur Beschäftigung, Qualifizierungsrelevanz und Zielgruppenorientierung. Die zuständige Fachstelle im Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11 – Soziales, Wohnen und Arbeitsmarkt, steuert das Programm in enger Kooperation mit Gemeinden, NGOs und dem AMS Kärnten und gewährleistet eine effektive Umsetzung im Sinne nachhaltiger Arbeitsmarktentwicklung.
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