Theater-, Kunst und Musikprojekte – Josef und Luise Kraft-Stiftung
Förderung von Theater-, Kunst- und Musikprojekten zur Teilhabe und Lebensqualität älterer Menschen in Senioreneinrichtungen. Formlose Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung einzelner Aktionen und Produktionen aus den Bereichen Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst, die in Senioreneinrichtungen aufgeführt werden oder sich mit dem Thema Älterwerden auseinandersetzen, zur Steigerung der Teilhabe und Lebensqualität älterer Menschen.
Förderfähige Ausgaben
- Finanzielle Zuwendungen
- Sachleistungen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektausrichtung im Sinne der Stiftungssatzung
- Fokus auf Altenhilfe bzw. Teilhabe älterer Menschen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Zeitplan und Meilensteine
- Detaillierte Finanzplanung
- Nachhaltigkeits- und Wirksamkeitskonzept
- Risikobewertung
- Öffentlichkeitsarbeitsplan
Bewertungskriterien
- Einhaltung der Stiftungssatzung
- Nachhaltigkeit und Wirksamkeit
Beschreibung
Die Josef und Luise Kraft-Stiftung fördert in Bayern Theater-, Kunst- und Musikprojekte, die gezielt auf die Steigerung von Teilhabe und Lebensqualität älterer Menschen in Senioreneinrichtungen ausgerichtet sind. Gefördert werden Einzelaktionen und Produktionen aus Musik, Theater, Literatur sowie bildender Kunst, die entweder vor Ort präsentiert werden oder sich inhaltlich mit dem Älterwerden auseinandersetzen. Die Stiftung gewährt finanzielle Zuwendungen und Sachleistungen an öffentliche und private Institutionen, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen sowie Einzelpersonen. Die kontinuierliche Fördermöglichkeit erlaubt formloses Einreichen von Anträgen zu jedem Zeitpunkt. Projekte müssen den Vorgaben der Stiftungssatzung folgen und einen Schwerpunkt auf Altenhilfe bzw. Teilhabe älterer Menschen, inklusive Demenzerkrankter, legen. Einhaltung der Satzungsziele, Nachhaltigkeit und Wirksamkeit zählen zu den zentralen Bewertungskriterien.
Für die Antragstellung sind eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Zeitplan mit Meilensteinen, eine transparente Finanzplanung, ein Konzept zur Nachhaltigkeit und Wirksamkeit, eine Risikobewertung sowie ein Plan für Öffentlichkeitsarbeit vorzulegen. Die Auswahl erfolgt nach Prüfung durch die Stiftung und gegebenenfalls externe Expert:innen. Nach Bewilligung wird eine regelmäßige Berichterstattung erwartet, um den Erfolg und die Wirkung der geförderten Maßnahmen nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Förderung richtet sich insbesondere an Kulturschaffende, Künstler:innen und Betreiber:innen von Senioreneinrichtungen, die innovative Angebote zur kulturellen Teilhabe älterer Personen entwickeln und realisieren möchten. Mit diesem Programm stärkt die Kraft-Stiftung das kulturelle Miteinander der Generationen und setzt ein klares Zeichen für den Wert und die Würde des Alterns.
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