Theater- & Tanzförderung (Projektförderung) der Stiftung Niedersachsen
Förderung freier professioneller Theater- und Tanzensembles (u. a. neue Produktionen und Wiederaufnahmen) sowie Tanz- und Theaterfestivals mit überregionaler Ausstrahlung in Niedersachsen. Anträge können ganzjährig online gestellt werden, werden jedoch jeweils bis sechs Wochen vor den Gremiensitzungen der Stiftung berücksichtigt.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung einer starken freien Theater- und Tanzlandschaft in Niedersachsen durch Förderung freier professioneller Ensembles, künstlerischer Produktionen und überregional ausstrahlender Festivals sowie Förderung des Theaternachwuchses und der Professionalisierung der Szene.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Begonnene oder bereits abgelehnte Projekte
- Ausfallfinanzierungen
- Laufende allgemeine Kosten für Personal und Sachmittel der Einrichtung
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid nicht älter als drei Jahre)
- Sitz der antragstellenden Institution in Niedersachsen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Auswertung der Checkliste Ökologische Nachhaltigkeit (PDF)
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
Beschreibung
Die Theater- & Tanzförderung der Stiftung Niedersachsen stärkt die freie professionelle Szene in Niedersachsen, indem sie Produktionen, Wiederaufnahmen und Festivals mit überregionaler Ausstrahlung finanziell unterstützt. Gefördert werden freie Theater- und Tanzensembles sowie Veranstalter:innen von Tanz- und Theaterfestivals – von innovativen performativen Inszenierungen über dokumentarisches Schauspiel bis hin zu Kinder- und Jugendtheaterformaten. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Förderung junger Künstler:innen und der Professionalisierung der freien darstellenden Künste. Ziel ist es, die Vielfalt und Qualität der Tanz- und Theaterlandschaft in Niedersachsen nachhaltig zu sichern und neue Impulse auf nationaler wie internationaler Ebene zu setzen. Fördermittel werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss bereitgestellt; Anträge können in beliebiger Höhe gestellt werden, wobei eine Mindestsumme von 5.000 Euro gilt. Eine Vollfinanzierung findet nicht statt: Eigenmittel und weitere Mitfinanzierungen sind erwünscht.
Die Antragstellung erfolgt ganzjährig online; für eine fristgerechte Berücksichtigung ist der Eingang spätestens sechs Wochen vor den Sitzungen der Generalsekretärin, des Verwaltungsrats oder des Senats erforderlich. Förderberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Niedersachsen. Beizulegen sind der aktuelle Freistellungsbescheid (nicht älter als drei Jahre) und das Ergebnis der Checkliste Ökologische Nachhaltigkeit im PDF-Format. Nicht gefördert werden bereits begonnene oder abgelehnte Projekte, Ausfallfinanzierungen sowie laufende allgemeine Kosten für Personal und Sachmittel. Die transparente Gremienentscheidung sichert eine faire Verteilung der Mittel und trägt dazu bei, die Theater- und Tanzszene Niedersachsens langfristig zu stärken. Interessierte freie Ensembles und Festivalveranstalter:innen erhalten über das Onlineportal umfassende Informationen zum Förderverfahren und zur Einreichung aller erforderlichen Unterlagen.
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