Diese Förderung ist nicht mehr aktuell
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Themenoffene Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (einstufig kurz)
Einstufige, themenoffene Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung mit kurzer Laufzeit (max. 24 Monate). Einreichung laufend im Jahr bis 31.12.2025 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von neuen Versorgungsformen im Rahmen des Innovationsfonds zur Verbesserung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung durch strukturierte, sektorenübergreifende oder innersektorale Modelle mit kurzer Laufzeit und ergebnisorientierter Evaluation.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben
- Sachkosten
- Reisekosten
- Infrastrukturkosten
- Evaluationskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ausgaben für Produktinnovationen
- Rückwirkende Kosten
- Nicht-projektbezogene Infrastruktur
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Rechtsfähige und unbeschränkt geschäftsfähige Antragsteller
- Einreichung themenoffener neuer Versorgungsformen gemäß Förderbekanntmachung
- In der Regel Beteiligung einer Krankenkasse oder nachvollziehbare Begründung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Formblatt Einzelprojekt bzw. Konsortialführung
- Lebensläufe der Projektbeteiligten
- Kalkulationsblatt
- Absichtserklärung einer Krankenkasse
- Absichtserklärung zur Patientenbeteiligung
Bewertungskriterien
- Relevanz
- Verbesserung der Versorgung
- Umsetzungspotenzial
- Übertragbarkeit der Erkenntnisse
- Evaluierbarkeit
- Machbarkeit
- Verhältnismäßigkeit Kosten-Nutzen
- Patientenbeteiligung
Beschreibung
Unternehmen und Privatpersonen, die innovative Ansätze zur sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung entwickeln, profitieren von einer bundesweiten Förderung durch den Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss. Gefördert werden Konzeptideen für neue Versorgungsformen, die über die Regelversorgung hinausgehen und innerhalb einer kurzen Laufzeit von maximal 24 Monaten erste Wirkungsnachweise liefern. Der Fokus liegt auf strukturierten Modellen, die verschiedene Berufsgruppen und Einrichtungen aus ärztlicher und nicht-ärztlicher Versorgung systematisch vernetzen. Projektbeteiligte müssen in der Regel eine Krankenkasse einbinden oder nachvollziehbar darlegen, wie die Überführung in die GKV-Versorgung sichergestellt wird. Besonderer Stellenwert entfällt der Evaluation: Ein unabhängiges Institut entwickelt ein ergebnisorientiertes Evaluationskonzept, das nationale und internationale methodische Standards erfüllt. Eine transparente Projektdokumentation, eine ergebnisunabhängige Veröffentlichung und die Einbindung von Patient:innen sowie ihren Angehörigen setzen einen erfolgversprechenden Rahmen für den Transfer in Leitlinien und Regelwerke der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für das einstufige Verfahren mit kurzer Laufzeit sind 100 % der förderfähigen Ausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss vorgesehen. Jährlich stehen dafür bis zu 20 Mio. € zur Verfügung, aus denen Projektpersonalkosten, Sachaufwand, Reisekosten, Infrastrukturpauschalen und Evaluationsausgaben gedeckt werden können. Die Förderung erfolgt laufend bis zum 31. Dezember 2025; die Projektförderung beginnt ab dem Eingang des Förderbescheids. Eine Pauschale von bis zu 25 % der anerkannten Personalkosten deckt infrastrukturelle Leistungen ab. Anträge müssen eine aussagekräftige Projektbeschreibung, einen detaillierten Finanzierungsplan, Kurzlebensläufe der Projektbeteiligten, Kalkulationsblätter sowie Nachweise zur Krankenkassen- und Patientenbeteiligung enthalten. Die unbefristete Einreichungsmöglichkeit garantiert Flexibilität, während die ergebnisorientierte Evaluation neue Erkenntnisse zeitnah für eine nachhaltige Weiterentwicklung der GKV bereitstellt.
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