Zuschuss

Thermisch-energetische Sanierung von Eigenheimen - Investitionszuschuss

Förderung für die thermisch-energetische Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Kleingartenwohnhäusern in Wien. Je nach erreichtem Effizienzstandard werden Zuschüsse von bis zu 12.000 € bzw. bis zu 35 % der förderfähigen Kosten gewährt. Anträge ab 01.03.2024 unbefristet möglich.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03.2024
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Fördersumme: 4.000 € - 12.000 €
Förderquote: 25% - 35%

Förderziel

Förderung zur Finanzierung von Maßnahmen zur thermisch-energetischen Sanierung von Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern mit dem Ziel, festgelegte Mindeststandards beim Heizwärmebedarf zu erreichen oder Einsparungen von mindestens 40 % des Referenzheizwärmebedarfs zu erzielen.

Förderfähige Ausgaben

  • Förderbare Sanierungsmaßnahmen laut Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung
  • Aufwendungen für Wärmedämmung, Fensteraustausch und Heizungserneuerung
  • Kosten für Energieausweis-Erstellung und Planungsleistungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Eigenleistungen
  • Bloße Materialkosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigentümerinnen von Eigenheimen oder Kleingartenwohnhäusern
  • Pächterinnen von Kleingartenwohnhäusern
  • Wohngebäude muss als Hauptwohnsitz genutzt werden
  • Baubewilligung mindestens 20 Jahre alt (außer Kleingartenwohnhäuser)
  • Erfüllung eines thermischen Mindeststandards (HWB-nstEG ≤ 1,45 bzw. ≤ 1,30) oder 40 % Einsparung des Referenz-HWB
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Kostenvoranschläge
  3. Baubehördliche Bewilligung oder Bauanzeige
  4. Zustimmung der Architektur- und Stadtgestaltungsbehörde bei Fassaden- oder Fensteränderungen
  5. Energieausweis (Bestand und nach der Sanierung)
  6. Letztgültige Bestandspläne
  7. Nachweis aller förderungsrelevanten Kosten mittels Rechnungen befugter Unternehmen
  8. Zertifikat des Herstellers über den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) der Fenster

Beschreibung

Die Thermisch-energetische Sanierung von Eigenheimen – Investitionszuschuss in Wien unterstützt Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Pächter:innen von Kleingartenwohnhäusern, die ihr Gebäude als Hauptwohnsitz nutzen. Ziel ist die Erreichung definierter Mindeststandards beim Heizwärmebedarf (HWB-nstEG ≤ 1,45 oder ≤ 1,30) oder eine Reduktion von mindestens 40 % im Vergleich zum Referenzheizwärmebedarf. Ab dem 01.03.2024 können Anträge unbefristet eingereicht werden. Je nach Effizienzstandard werden pauschale Zuschüsse zwischen 4.000 € und 12.000 € gewährt, maximal 35 % der förderfähigen Ausgaben. Das Programm trägt gleichermaßen zu Energieeffizienz, Klimaschutz und moderner Wohnraumgestaltung bei und stärkt die städtische Infrastruktur.

Gefördert werden maßgebliche Sanierungsmaßnahmen nach der Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung, darunter Wärmedämmung, Fensteraustausch, Heizungserneuerung sowie Aufwendungen für Energieausweis und Planungsleistungen. Voraussetzung ist unter anderem eine Baubewilligung von mindestens 20 Jahren (außer Kleingartenwohnhäuser), die Nutzung als Hauptwohnsitz und der Nachweis der förderungsrelevanten Kosten über Rechnungen befugter Unternehmen. Eigenleistungen und reine Materialkosten werden nicht anerkannt. Für die Antragstellung sind unter anderem ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, Kostenvoranschläge, behördliche Bewilligungen, Energieausweise (vorher/nachher), Bestandspläne sowie Zertifikate zum Wärmedurchgangskoeffizienten der Fenster vorzulegen.

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