Thüringen-Stipendium
Einmalige steuerfreie Zuwendung von bis zu 15.000 € pro Facharzt-Weiterbildungsstelle für Ärzt:innen im ambulanten und stationären Weiterbildungsabschnitt in Thüringen zur Sicherung der ambulanten Versorgung.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen bindet junge Ärzt:innen durch das Thüringen-Stipendium an den Freistaat und fördert so bedarfsbezogen die ambulante ärztliche Versorgung.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Facharztweiterbildung in den aufgeführten Fachrichtungen
- Weiterbildungsabschnitt ambulant und/oder stationär in Thüringen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Statut (Richtlinie)
- Weiterbildungsbescheinigung
Beschreibung
Das Thüringen-Stipendium unterstützt Facharztweiterbildende im Freistaat Thüringen mit einer einmaligen, steuerfreien Zuwendung von bis zu 15.000 € pro vollzeitbeschäftigter Weiterbildungsstelle. Gefördert werden Ärzt:innen während des ambulanten und/oder stationären Weiterbildungsabschnitts in Thüringen, um bedarfsgerecht die ambulante Versorgung zu sichern und junge Fachärzt:innen langfristig an die Region zu binden. Die Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen gewährt den Zuschuss kontinuierlich und ermöglicht so eine verlässliche finanzielle Planung über die gesamte Weiterbildungsdauer. Die maximale Förderdauer orientiert sich an den Regelungen der Landesärztekammer Thüringen und beträgt bis zu 60 bzw. 72 Monate.
Interessierte Facharztweiterbildende in ausgewählten Fachrichtungen reichen einen formlosen Antrag samt Antragsformular, gültigem Statut und Weiterbildungsbescheinigung bei der Stiftung ein – Anträge sind jederzeit möglich. Die Fördersumme wird anteilig bei Teilzeitbeschäftigung berechnet und beginnt im Monat nach Antragseingang. Voraussetzung ist die Facharztweiterbildung in Thüringen, sowohl im ambulanten als auch stationären Abschnitt. Mit der Zuwendung verpflichten sich Stipendiat:innen, nach Abschluss der Weiterbildung für mindestens vier Jahre mit einer wöchentlichen Mindestarbeitszeit von 20 Stunden in der vertragsärztlichen Versorgung Thüringens tätig zu sein. Das Thüringen-Stipendium leistet so einen langfristigen Beitrag zur Sicherstellung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung in der Region und fördert Ärzt:innen gezielt während ihrer Qualifikation.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.