Zuschuss

Thüringer Europaförderrichtlinie (ThürEFR)

Zuschuss für Projekte in Thüringen, die Kenntnisse über die Europäische Union vertiefen und den europäischen Gedanken stärken. Anträge sind spätestens 2 Monate vor Vorhabenbeginn über ThAVEL oder schriftlich an die Thüringer Staatskanzlei einzureichen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Thüringen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Der Freistaat Thüringen unterstützt Projekte von besonderer europapolitischer Bedeutung, die dazu beitragen, die Kenntnisse über die Europäische Union zu vertiefen und die Akzeptanz von Europa zu erhöhen. Gefördert werden Informationsveranstaltungen, die Pflege lokaler und regionaler Partnerschaften, grenzüberschreitende Begegnungen sowie Projekte zur interregionalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Sonstige

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, Schulen, staatlich anerkannte freie Träger sowie staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften
  • Detaillierte schriftliche Projektbeschreibung beilegen
  • Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen
  • Zweckentsprechende Verwendung der Mittel gewährleisten
  • Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne der Abgabenverordnung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung

Beschreibung

Mit der Thüringer Europaförderrichtlinie (ThürEFR) stellt der Freistaat Thüringen eine kontinuierlich abrufbare Zuschussmöglichkeit zur Verfügung. Das Programm fördert Projekte von besonderer europapolitischer Bedeutung, die zur Erhöhung der Akzeptanz von Europa in der Bevölkerung beitragen und europäische Werte erlebbar machen. Es richtet sich an Vereine, Verbände sowie öffentliche und private Bildungseinrichtungen, die die europäische Idee praktisch erfahrbar machen wollen. Im Mittelpunkt stehen Aus- & Weiterbildungsvorhaben mit europäischem Schwerpunkt: Neben klassischen Informationsveranstaltungen werden Netzwerk- und Begegnungsformate gefördert, die den Austausch zwischen Menschen verschiedener Regionen und Länder ermöglichen. Abgedeckt werden Sachkosten, Honorare und Kommunikationsmaßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit sowie Reisekosten im Rahmen grenzüberschreitender Begegnungen. Die Mittelvergabe erfolgt als anteiliger Zuschuss, wobei Eigenleistungen die Projektplanung bereichern und Engagement vor Ort stärken.

Berechtigt zur Antragstellung sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen, darunter Schulen, staatlich anerkannte freie Träger und Religionsgemeinschaften mit Sitz in Thüringen. Die fortlaufende Fördermöglichkeit erlaubt eine flexible Projektplanung über das ganze Jahr hinweg. Fördervoraussetzung ist eine umfassende schriftliche Projektbeschreibung, der Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung inklusive eines angemessenen Eigenanteils sowie die zweckentsprechende, gemeinnützige Mittelverwendung gemäß Abgabenordnung. Anträge können fortlaufend eingereicht werden und müssen spätestens zwei Monate vor Vorhabensbeginn über das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) oder in schriftlicher Form bei der Thüringer Staatskanzlei eingereicht werden. Das transparente Auswahlverfahren gewährleistet eine zielgerichtete Mittelvergabe und fördert nachhaltig den Ausbau europäischer Bildungs-, Begegnungs- und Kooperationsstrukturen in Thüringen.

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