Thüringer Tierwohlförderung
Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in Thüringen zur Verbesserung des Tierwohls. Anträge werden laufend über das Portal Portia entgegen genommen.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Nutztier haltenden Betrieben in Thüringen bei der Umsetzung höherer Tierwohlstandards durch finanzielle Ausgleichszahlungen für Mehraufwendungen und Einkommensverluste.
Förderfähige Ausgaben
- Mehraufwendungen für tiergerechte Haltungsverfahren
- Einkommensverluste durch reduzierte Besatzdichten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebssitz und Registrierung in Thüringen
- Nachweis einer gültigen Betriebsnummer
- Zusage zur Einhaltung definierter Tierwohlkriterien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular über Portia
- Betriebsnummernachweis
- Nachweis der tierwohlgerechten Haltungsform
Beschreibung
Die Thüringer Tierwohlförderung unterstützt landwirtschaftliche Betriebe in Thüringen bei der Einführung und Umsetzung höherer Standards zur tiergerechten Haltung. Ziel ist es, Mehraufwendungen und Einkommensverluste, die aus der Verringerung von Besatzdichten oder aus verbesserten Haltungssystemen entstehen, finanziell auszugleichen. Gefördert werden Unternehmen und Existenzgründer:innen mit Betriebssitz und gültiger Betriebsnummer in Thüringen, die sich zur Einhaltung definierter Tierwohlkriterien verpflichten. Die Förderung erfolgt als direkter Zuschuss und trägt zur langfristigen Optimierung von Stall- und Managementverfahren bei, wodurch das Wohl von Nutztieren nachhaltig gesteigert wird.
Förderfähige Ausgaben umfassen Mehraufwendungen für tiergerechte Haltungssysteme sowie Einkommensverluste durch reduzierte Bestandsdichten. Für die Antragstellung steht das Online-Portal Portia rund um die Uhr zur Verfügung, sodass Förderanträge jederzeit und fortlaufend eingereicht werden können. Neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular ist ein Nachweis der tierwohlgerechten Haltungsform sowie die gültige Betriebsnummer vorzulegen. Die Prüfung und Bewilligung obliegt dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), das als zentrale Fachbehörde für Agrar- und Umweltmaßnahmen fungiert. Mit dieser laufend verfügbaren Fördermöglichkeit werden landwirtschaftliche Akteur:innen darin bestärkt, über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinauszugehen und das Tierwohl in Thüringen nachhaltig zu verbessern.
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